Frage von Peter P. • 18.09.2021

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen.
Jetzt schärfen wir endlich die geltenden Regelungen im Anwendungsbereich und den Umfang der verpflichtenden Angaben nach.