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Robert Habeck
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Frage von Marc-Anton M. •

Können die Bestimmungen der Bauordnung bzgl. PV-Anlagen auf Reihenhäusern (~20% des Privatgebäudebestandes) derart angepasst werden, dass eine sinnvolle betreibbare Größe ermöglicht wird?

Sehr geehrter Herr Dr. Habeck, aufgrund der in der BO geforderten Mindestabstände (1,2m) zum Nachbarn, ist die Installation einer sinnvollen Größe kaum möglich. Hausbreiten zwischen 5 und 6m sowie die dazwischen angeordneten Dachflächenfenster erschweren eine Nutzung. Angefragte Firmen (z.B. mit Mietmodellen) lehnen eine Installation ab. Wäre eine grundsätzliche Ausnahmeregelung für private Dachflächen (ggf. auch nur eine Dachhälfte) nicht möglich und kurzfristig realisierbar? Es beträfe immerhin 20% des privaten Gebäudebestandes.

Mit freundlichen Grüßen
Marc-Anton M.

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