Wird der vorübergehende Schutz über den 4. März 2024 hinaus verlängert, müssten die Titelinhaber grundsätzlich selbst "aktiv werden" und eine Verlängerung beantragen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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