Portrait von Rita Hagl-Kehl
Rita Hagl-Kehl
SPD
100 %
/ 7 Fragen beantwortet
Frage von Anne D. •

ist Ihrer Meinung nach das Verbrennen von Holz nachhaltige Energiegewinnung?

Sehr geehrte Frau Hagl-Kehl,
momentan werden Pellet- und Scheitholzheizungen sowie Kaminöfen staatlich gefördet und als "nachhaltig" bezeichnet.
Besonders im Bayerischen Wald, wo man immer schon mit Holz geheizt hat und es anscheinend mehr als genug Wald gibt, wird das kaum in Frage gestellt.
Tatsächlich verursacht das Heizen mit Holz derzeit so viel Feinstaub wie der komplette Straßenverkehr. Für unsere Pellets werden Wälder in EU-Ländern & sogar in den USA vernichtet.
(Informationen dazu finden Sie z.B. unter #stopfakerenewables auf Twitter).
Da nachhaltige Energiegewinnung ein Kernthema der Zukunft ist, haben Sie dazu bestimmt ein Meinung?
Viele Grüße aus Saldenburg
P.S. Die Rote-Rucksack-Wanderung war leider nichts für Langschläferinnen...

Portrait von Rita Hagl-Kehl
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Holzofenförderung des Bundes über die online-Plattform abgeordnetenwatch.de.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung im Oktober 2019 beschlossen hat, können Förderungen für bestimmte Holzöfen vom Bund beantragt werden. Darunter fallen allerdings nur Pelletheizungen. Scheitholzheizungen sowie einfache Kaminöfen sind nicht förderfähig.

Als Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzprogramms müssen bei der Förderung von neuen Holzöfen eine Vielzahl von Klimaschutzbedingungen erfüllt werden, die nur von Pelletheizungen erfüllt werden können. Um nur emissionsarme Heizungen zu fördern und um unser Klima und unsere Gesundheit zu schützen, hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze dafür eingesetzt, dass die Förderung von neuen Heizungen an die Erfüllung erwähnter Klimaschutzbedingungen geknüpft ist. Zu diesen Förderbedingungen gehört zum Beispiel, dass der wasserführende Kamin einen Teil seiner Wärme an die Zentralheizung abgibt und die CO-Grenzwerte von 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung (bzw. 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb) sowie die Feinstaub-Grenzwerte von 15 mg/m³ (bzw. 2,5 mg/m³ für besonders emissionsarme Geräte) eingehalten werden. Zudem muss die neue Pelletheizung über eine automatische Beschickung verfügen und bei der Installation muss ein hydraulischer Ausgleich vorgenommen werden. Diese Bedingungen werden bei der Prüfung von Förderungen sehr restriktiv angesetzt. Je emissionsärmer die neue Pelletheizung ist, desto höher fällt die Förderung aus.

Pelletheizungen sind zusätzlich förderfähig, da bei der Herstellung von Holzpellets ein sehr niedriger Energieaufwand nötig ist. Holzpellets entstehen aus Abfallprodukten wie Sägemehl oder Hobelspänen in Säge- und Hobelwerken. Durch die Verarbeitung dieser Abfallprodukte werden demnach Transportwege gespart. Zusätzlich stellt die Verarbeitung dieser Abfallprodukte einen neuen Geschäftszweig für Säge- und Hobelwerke dar. 

Die Förderung wird seit Juli 2021 von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben, welche die bisherigen Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammenführt.

Ziel des Förderprogramms ist es, alte und CO- sowie Feinstaub-intensive Öl- und Gasheizungen in Altbauten durch moderne und weitaus emissionsärmere Pelletheizungen auszutauschen, bzw. den Einbau von emissionsarmen Pelletheizungen in Neubauten zu unterstützen. Die Grundlage dieser Förderung ist dabei die EU-Richtlinie (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für erneuerbare Energien, die Pelletheizungen einen emissionsärmeren Energieverbrauch zuweist und bestimmte Holzöfen als Teil der erneuerbaren Energien definiert.

Die Förderung von moderneren und emissionsärmeren Heizungen halte ich für einen wichtigen Schritt, um unser Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Vielen Dank für Ihre Frage und mit freundlichen Grüßen nach Saldenburg,

Rita Hagl-Kehl

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Rita Hagl-Kehl
Rita Hagl-Kehl
SPD