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René Springer
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Frage von Anne U. •

Warum soll die Homöopathie aus der GKV gestrichen werden, wo doch die Einsparung, wie in Punkt 20 ausgewiesen NULL Prozent betragen würde??

Sehr geehrter Herr Springer,

auf vorgeschlagener Streichliste findet sich im Punkt 20 auch die Homöopathie. Für sie weist die Kommission selbst ein Sparvolumen von 0 Euro aus. (FinanzKommission Gesundheit | Erster Bericht (Auszug) | 30.03.2026, siehe anhängiger Link Seite 9)

Trotzdem empfiehlt sie in dem in der Bundespressekonferenz vorgestellten Bericht die vollständige Streichung der Erstattung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen.

Worum geht es hier eigentlich, wenn nichts eingespart werden würde?

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/Management_Summary__Erster_Bericht_der_Finanzkommission_Gesundheit_.pdf

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Antwort von AfD

Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das mögliche Einsparpotenzial bei den homöopathischen Leistungen liegt bei überschaubaren 50 Millionen Euro. Gemessen an den Gesamtausgaben der GKV im dreihundert Milliarden Euro schweren Bereich ist das eine geringe Summe. Das ist auch der Grund dafür, dass die Finanzwirkung der Streichung im ersten Finanzbericht der Finanzkommission Gesundheit mit 0,0 Mrd. Euro beziffert wird. Der Hauptgrund für den Vorschlag, die Mittel für homöopathische Leistungen zu streichen, liegt weniger in deren Kosten als in den qualitativen und medizinischen Leitprinzipien der Kommission begründet. Diese zielen darauf ab, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent in allen Leistungsbereichen der GKV zu stärken

Da wir als AfD-Fraktion ganz unabhängig von der Streichung der homöopathischen Leistungen mit dem Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform nicht einverstanden sind, haben wir einen eigenen Antrag eingebracht, der wesentliche Einsparungen vorsieht, ohne Versicherte und Patienten zu belasten. 

Zwei zentrale Punkte des Antrags sind:

1.           Bürgergeldempfänger: die Krankenkassenkosten übernimmt der Bund vollständig. Ausländer zahlen selbst, wie es auch in anderen Ländern üblich ist. Ergebnis: Mehr als 12 Milliarden Euro Entlastung für die Kassen bei nur 2,6 Milliarden Euro Belastung für den Steuerzahler.

2.           Weniger Krankenkassen: Die Zahl der knapp 100 gesetzlichen Kassen soll stark reduziert werden. Das spart Verwaltungskosten und macht das Abrechnen für Ärzte, Apotheken und Kliniken einfacher. Ein Werbeverbot für Kassen spart weitere 230 Millionen Euro.

Hier können Sie den vollständigen Antrag einsehen:

"Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung", Drucksache 21/5759: 

https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105759.pdf.

 

Mit freundlichen Grüßen,

René Springer, MdB

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