(...) Offensichtlich verfassungsfeindliche, rassistische, volksverhetzende, antisemitische und vergleichbare Veranstalter und Inhalte können dabei ausgeschlossen werden, ohne gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung zu verstoßen oder unzulässige politische Zensur zu üben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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