die Erhöhung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer vor drei Jahren hat gezeigt, dass der Einstieg für Gründerinnen und Gründer durch die Sonderregelung tatsächlich erleichtert werden kann
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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