Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Michaela Maria P. •

Warum ist die Anbindehaltung noch nicht abgeschafft?

Sehr geehrter Herr Brandl,
warum haben Sie nach dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe und Mastrinder im Jahr 2016 den Bäuerinnen und Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen (keine Almosen) für Stallumbauten und Weideeinzäunungen angeboten, um das Verbot zeitnah umsetzen zu können? Wie konnten Sie beschließen, die leidenden Tiere, die Bäuerinnen und Bauern und die vielen Verbraucher*innen, die nicht wollen, dass die Tiere für ihre Nahrungsmittel leiden müssen noch für 12 weitere Jahre im Stich zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Maria P.

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 23. September 2021 zum Thema Anbindehaltung von Rindern. Erlauben Sie mir bitte Ihnen hierzu im Nachfolgenden vier Punkte darzulegen.

Zunächst hat am 22. April 2016 der Bundesrat eine Entschließung zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern beschlossen. Darin stellt der Bundesrat fest, dass die ganzjährige Anbindehaltung für Rinder kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. Daher sei ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern erforderlich. Nach dem Dafürhalten des Bundesrats soll dabei eine Übergangszeit von 12 Jahren berücksichtigt werden.

Zweitens unterstützt die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Tierhalter dabei, die Haltungsbedingungen laufend zu verbessern. Deshalb hat sie zur Kombinationshaltung am 09. Februar 2022 einen Dringlichkeitsantrag verabschiedet. Ziel dabei ist es, den Erhalt von Kleinbetrieben zu gewährleisten. Denn gerade in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Bayerns gibt es noch viele landwirtschaftliche Betriebe, denen es nicht möglich ist, ihren Betrieb auf eine Laufstallhaltung umzurüsten.

Drittens hält ein Großteil der Betriebe weniger als 15 Milchkühe. Das zeigt sich zum Beispiel anhand des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Für die Betriebe ist es oftmals nicht möglich, die Ställe komplett umzubauen oder neu zu bauen. Viele dieser kleinen Betriebe leisten dazu einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft im Offenland, indem sie beispielsweise die Almen mit ihrem Jungvieh bestoßen. Das macht sie zum Garanten für den Erhalt der Artenvielfalt. Ein pauschales Verbot der Anbindehaltung würde die Möglichkeit einer Kombinationshaltung durchkreuzen und viele Rinderhalter in Existenznot bringen. Es würde das Aus für rund 10.000 Milchviehbetriebe in Bayern bedeutet und den Milchstandort Bayern gefährden.

Viertens wird in Bayern der Umstieg von Anbinde- auf Laufstallhaltung zudem im Rahmen des Agrarinvestitionsprogrammes (AFP) mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent unterstützt. Über das Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) liegt die Förderung bei 30 Prozent. Unser Einsatz innerhalb der CSU galt immer einer Aufstockung dieser Förderung auf 40 Prozent.

Sehr geehrte Frau P., haben Sie noch einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen die Position der CSU etwas näherbringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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