Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Robert H. •

Frage an Reinhard Brandl von Robert H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Brandl,

als Bundestagsabgeordnete/r sind Sie beauftragt, meine Interessen zu vertreten. Dafür sind Sie gewählt.

Wofür Sie politisch stehen, kann ich nachvollziehen: über Sitzungsprotokolle, über Ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag, über Stellungnahmen gegenüber der Medien. Und für Ihre politische Arbeit im Bundestag werden Sie bezahlt. Von mir. Und wie viel Geld Sie dafür bekommen, ist bekannt.

Wer Sie außerdem noch bezahlt, bleibt aber unklar. Und ich weiß nicht, wofür Sie dieses Geld bekommen. Auch nicht, wie viel es genau ist. Das macht mich misstrauisch! Und dass sich Ihre Fraktion im Bundestag gegen mehr Transparenz ausgesprochen hat, macht mich noch misstrauischer! Was wollen Sie verbergen?

Ich habe nichts gegen so genannte Nebentätigkeiten von Abgeordneten, wenn sie ihre politische Arbeit nicht beeinflussen. Aber ich will wissen, für wen Sie arbeiten. Ich will wissen, welche Leistung Sie für diese Auftraggeber erbringen. Und ich will wissen, wie viel Geld Sie dabei verdienen: auf den Cent genau.

Denn Ihre wichtigste Aufgabe, Ihr „erster Job“, ist es, in meinem Namen Entscheidungen zu treffen. Weichen zu stellen. Mit Folgen für unser Land.

Ich erinnere Sie: Ihr wichtigster Auftraggeber bin ich! Und ich will’s wissen!
Darum stellen Sie klar: Es gibt NICHTS ZU VERBERGEN!

Werden Sie sich für mehr Transparenz bei Abgeordneten-Nebeneinkünften einsetzen? Oder sind Sie bei dem Thema auf Koalitionskurs??

Gruß
R. Huber

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Oktober 2012, die ich Ihnen gerne beantworte.

Ich teile Ihre Meinung, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf die Offenlegung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat. Die Frage ist aber, auf welche Art und Weise bzw. in welchem Umfang dies geschehen soll. Auch ich halte das dreistufige Modell für verbesserungswürdig und begrüße deshalb, dass die Rechtsstellungskommission des Bundestages ein erweitertes Stufenmodell beschlossen hat.

Die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte soll nun in zehn Stufen erfolgen. Die ersten beiden Stufen – Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro – werden in gewohnter Form erhalten bleiben. Die darauf folgenden Stufen sollen in Zukunft Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro markieren.

Eine Offenlegung der Nebeneinkünfte in Euro und Cent halte ich jedoch nicht für erstrebenswert. Meines Erachtens muss bei der Art und Weise der Veröffentlichung darauf geachtet werden, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten Interesse der Bevölkerung an der Offenlegung der Nebeneinkünfte gewahrt bleibt. Das Bundesverfassungsgericht kam in seinem Urteil vom 04. Juli 2007 zu dem Ergebnis, dass ein Stufenmodell ein taugliches Instrument darstellt, um auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Bei der momentan geführten Debatte bitte ich Sie zudem zu bedenken, dass jeder Abgeordnete für einen begrenzten Zeitraum gewählt wird. Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist es deshalb schwierig, sich zu hundert Prozent aus ihren Unternehmen, ihrer Kanzlei oder aus einer Praxis zurückzuziehen. Darüber hinaus stehen einer Offenlegung der Nebeneinkünfte in Euro und Cent in bestimmten Berufsgruppen schutzwürdige Interessen Dritter entgegen, beispielsweise in Arztpraxen oder Anwaltskanzleien.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass etwa 70 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages keine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben. Zu dieser Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gehöre auch ich.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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