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Reginald Hanke
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Hanke, frage:wann wird eine ubergewinnsteuer für gewinnabschopfende Dienstleistungen Service, angeblicher hauswart, ein geführt?

Zum einem führen diese Dienstleistungen Service, (hauswart), Ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß aus oder garnicht. Zum weiteren erledigen diese Aufgaben andere Firmen, gebaudereinigungen, schnee/glateisbeseitigungen, grun/Gartenpflege, Müllabfuhr. Somit muss ich als alleinstehende Mieter, doppelt die Kosten in betriebs/nebenkostenabrechnungen bezahlen, "laufend hohe Nachzahlungen. Diese Sachen betreffen andere mieter/innen auch. Zum weiteren habe ich noch einen DDR-Mietvertrag sowie einige andere mieter/innen auch und da steht nichts davon drin, das ich doppelte mullbeseitigung/Müllabfuhr, Gartenpflege, schnee/glateisbeseitigungen, gebaudereinigungen bezahlen muss. Somit werden alle mieter/innen in die mietschulden Falle mit einem geringfühgigen Einkommen gedrückt. "wohnungslos gemacht", da nutzen auch keine Almosen etwas. Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz auf genommen? Oder Mietpreis stop? Oder mieten eingefroren u. von der Inflation abgekoppelt? Sind DDR Mietverträge gültig?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre  Anfrage. Über Ihr Interesse an der Politik freue ich mich. Allerdings bevorzuge ich die direkte Kommunikation mit den Bürgern. Bitte senden Sie mir daher Ihr Anliegen entweder an mein Berliner Büro: reginald.hanke@bundestag.de, Tel. 030 227 74363 oder an mein Wahlkreisbüro: reginald.hanke.wk@bundestag.de, Tel. 03671 4558484

Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Reginald Hanke MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.