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Rebecca Lenhard
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Frage von Avi M. •

Die AfD stellte Amtsanmaßung bei der AHK VAE fest und entdeckte einen privaten Eigentümer. Zudem existiert bei der AHK Irak keine Registrierung. Welche Maßnahmen ergreifen Sie als Haushaltsausschuss?

Laut Lobbyregister erhält die AHK Dubai jährlich etwa 1,8 Millionen Euro an Steuermittel (https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003494). Die AfD stellte in einer kleinen Anfrage fest, dass die AHK Dubai Amtsanmaßung (https://afdbundestag.de/afd-fraktion-deckt-eigentumsfehler-bei-ahk-dubai-auf/)betreibt, da sie als "Government Liaison Office" eingetragen ist. Die Bundesregierung räumte ein, dass die AHK weder eine staatliche Einrichtung noch im Besitz der Bundesrepublik ist, bezeichnete dies jedoch als „Fehler“. Die AHK Dubai existiert seit 2009, was bedeutet, dass dieser „Fehler“ seit 16 Jahren besteht. Zudem erhielt die AHK Irak, die überhaupt nicht registriert ist, seit 2011 Steuermittel in Höhe von 5,35 Millionen EUR (Drucksache 21/1368). Wie rechtfertigen Sie diese Genehmigung von Geldern? Sollte der Haushaltsausschuss nicht endlich die Forderung nach neutralen Drittunternehmen als Prüfer stellen? Sehen Sie keinen Interessenkonflikt, wenn das BMWE Prüfer und Geldgeber ist?

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr berechtigtes Interesse an einer transparenten und regelkonformen Vergabe öffentlicher Mittel. Die von Ihnen erwähnten Vorgänge rund um die AHK Dubai und die AHK Irak zeigen deutlich, wie wichtig eine konsequente Kontrolle und unabhängige Aufsicht im Bereich der Außenwirtschaftsförderung ist.

Im Haushaltsausschuss setzt sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für maximale Transparenz, wirksame Kontrollmechanismen und eine unabhängige Prüfung im Umgang mit Steuermitteln ein. Dies entspricht auch dem Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl 2025, welches eine verbindliche und unabhängige Transparenzkontrolle sowie strengere Regeln beim Umgang mit öffentlichen Geldern und Lobbyismus vorsieht.

Wie auch der von Ihnen beschriebene Fall zeigt, sehen wir deutlichen Verbesserungsbedarf bei der nationalen wie internationalen Registrierungspraxis und Ausgestaltung solcher Außenstellen. Es muss jetzt ein klaren Rechtsstatus geschaffen werden, sodass sowas nicht nochmal passieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rebecca Lenhard

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