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Ralph Lenkert
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Frage von Peter M. •

Frage an Ralph Lenkert von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lenkert,

gestatten Sie mir eine Frage zu Abstimmungen im Bundestag. Nach meinem Demokratie-verständnis hat der Bundestag die Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und
zu legitimieren. Wie kann es dann sein, dass bei einer Abstimmung im Bundestag die zu
Kontrollierenden (Bundeskanzlerin, Minister usw.) selbst mit abstimmen? Habe ich eine
falsche Auffassung von den Aufgaben der Legislative und Exekutive?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Moldt

P.S.: Ich habe neulich erfahren, dass es über Bundestagsabgeordnete die Möglichkeit gibt, an einer Führung des Bundestages teilzunehmen. Dies würde mich sehr interessieren. Ich bin in verschiedenen sozialen Aktivitäten eingebunden, so u.a. Unicef Jena, Weihnachten im Schuhkarton usw.

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Sehr geehrter Herr Moldt,

Sie haben recht, der Bundestag soll die Regierung kontrollieren. Allerdings haben aber alle Abgeordneten die gleichen Rechte. Die Abgeordnete Merkel darf ebenso abstimmen, wie der Abgeordnete Lenkert. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind durch ihre Wahlkreise gewählt und müssen somit auch die Möglichkeit haben, ihr Wähler vertreten zu können. In ihrer Funktion als Kanzlerin dürfte Frau Merkel jedoch nicht abstimmen. Das ist sicher nur theoretisch, aber ist es so. Wirtschaftsminister Rösler darf nicht abstimmen, weil er kein Abgeordneter ist. Diese Abstimmpraxis ist für mich keine Gefahr für die Demokratie.

Aber die Abstimmungen zum EFSF und den verschiedenen Euro-Rettungspaketen zeigen eine echte Gefahr für die Demokratie. Wenn eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten der Regierung eine Generalvollmacht für Verträge über Milliarden von Steuergeldern erteilt, ohne noch eine Einspruchsmöglichkeit zu behalten, dann gibt das Parlament seine Kontrollfunktion freiwillig aus der Hand. Meine Fraktion, DIE LINKE. hat gegen diese Selbstentmachtung gekämpft. Leider konnten wir, bis auf wenige Ausnahmen, die Abgeordneten der anderen vier Fraktionen nicht überzeugen.

Dass nur noch DIE LINKE. konsequent für die Stärkung der Parlamentsrechte streitet, wie auch mit der Klage gegen den Lissabonvertrag, ist schon traurig. Übrigens hat der Bundestag dank der Klage meiner Fraktion und des anschließenden Urteiles aus Karlsruhe mehr Rechte im Vertrag erhalten.

Zu Ihrer persönlichen Frage, ja Bundestagsführungen sind für jeden möglich. Fragen Sie bitte beim Besucherdienst des Bundestages oder in meinem Wahlkreisbüro nach.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

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