Wie stehen sie eigentlich zu CUMCUM & CUMEX und was wollen sie dagegen tun, bzw. wie bekämpfen!

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Cum-Ex-Geschäfte waren Aktiengeschäfte auf Basis von Leerverkäufen, bei denen sich Investoren rund um den Dividendenstichtag Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten ließen, obwohl sie tatsächlich nur einmal gezahlt worden war. Der Bundesgerichtshof hat 2021 rechtskräftig entschieden, dass diese Praxis den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Die gesetzlichen Grundlagen, die solche Geschäfte ermöglichten, wurden bereits 2012 geändert. Seitdem laufen umfangreiche Ermittlungsverfahren; erste rechtskräftige Urteile mit Freiheitsstrafen wurden verhängt und der Staat konnte bereits Milliardenbeträge zurückfordern.
Cum-Cum-Geschäfte betrafen Fälle, in denen ausländische Investoren ihre Aktien kurzfristig auf inländische Banken übertrugen, um eine Anrechnung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer zu erreichen, die ihnen eigentlich nicht zustand. Auch hier hat der Gesetzgeber 2016 nachgesteuert, sodass viele dieser Gestaltungen inzwischen unterbunden sind. Allerdings bestehen nach wie vor Gestaltungsspielräume, die von Banken genutzt werden können. Deswegen fordern wir weitere gesetzliche Nachschärfungen und eine enge Kontrolle durch Finanzverwaltung und Strafverfolgungsbehörden.
Für mich ist klar: Cum-Ex war ein dreister Griff in die Kasse der Allgemeinheit, Cum-Cum ist ein weiteres Beispiel für missbräuchliche Steuertricks. Beide untergraben das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit. Deshalb fordere ich wirksamere Strafen, eine konsequente Verfolgung und gesetzliche Regelungen, die bestehende Schlupflöcher schließen und solche Machenschaften künftig verhindern. Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen – wer Steuern hinterzieht, muss konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner