Was Indizien schon lange besagten, hat der BGH nun bestätigt. Die Spur des Nordstreamterroranschlag führen in die Ukraine,deren verantwortlicher Selensky heisst.Wie ist die Reaktion der SPD?
Herr Stegner.
der BGH hat jahrelang ermittelt, geprüft und jetzt veröffentlicht:
"Bundesgerichtshof schreibt Nord-Stream-Anschlag der Ukraine zu"
https://www.spiegel.de/panorama/nord-stream-bundesgerichtshof-schreibt-gaspipeline-sprengungen-der-ukraine-zu-a-a89c208d-9e00-4a63-be4d-2bf12aacdcf2
"BGH: Ukraine gab Nord-Stream-Anschlag in Auftrag"
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101085078/bgh-nord-stream-anschlag-von-ukraine-in-auftrag-gegeben.html
"BGH: Nord-Stream-Anschläge wohl im Auftrag der Ukraine"
https://www.fr.de/politik/bgh-nord-stream-anschlaege-wohl-im-auftrag-der-ukraine-94125183.html
...
Ein nochmaliges "Prüfen" der BGH Veröffentlichung durch die Regierung wäre wohl eher nur "symbolhaft und Zeitschinderei" oder?
1. Wie erklären Sie,vor dem Hintergrund der Veröffentlichungen,glaubwürdig uns Steuerzahlern, dass sie weiter Milliarden für den Terroristen gegen uns zahlen sollen?
2. Wie will die SPD noch Verständnis für die Ukr/Selensky begründen
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei diesem sehr ernsten Thema halte ich es für wichtig, zwischen belegten Tatsachen, laufenden Ermittlungen und politischen Schlussfolgerungen klar zu unterscheiden.
Aus dem bisherigen Ermittlungsstand ergibt sich weder automatisch eine persönliche Verantwortung von Wolodymyr Selenskyj noch ein abschließend nachgewiesener staatlicher Auftrag der ukrainischen Regierung. Gerade deshalb sollten vorschnelle Verurteilungen vermieden werden. Dafür haben wir den Rechtsstaat, den Bundesgerichtshof und unabhängige Ermittlungsbehörden, deren Untersuchungen bislang nicht abgeschlossen sind. Selenskyj auf Grundlage einzelner Medienberichte pauschal als „Terroristen“ zu bezeichnen, halte ich daher für falsch und rechtlich wie politisch problematisch. Der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den bisherigen Ermittlungserkenntnissen ist hier abrufbar: Bundesgerichtshof - Beschluss StB 60/25
Gleichzeitig gilt: Sollte sich eine staatliche Beteiligung belastbar nachweisen lassen, müsste dies Konsequenzen haben. Ein Angriff auf kritische europäische Infrastruktur wäre nicht hinnehmbar. Eine rechtsstaatliche Aufklärung des Nord-Stream-Anschlags ist daher notwendig und richtig. Ebenso wichtig ist es jedoch, bis zum Abschluss der Ermittlungen Vermutungen nicht als erwiesene Tatsachen darzustellen und pauschale Schuldzuweisungen zu tätigen.
Die Unterstützung der Ukraine halte ich weiterhin für richtig und notwendig. Die Ukraine verteidigt sich seit Jahren gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, der nach der bereits erfolgten völkerrechtswidrigen Annexion der Krim ihre territoriale Integrität und staatliche Souveränität bedroht. Aus meiner Sicht ist es gefährlich und nicht tolerierbar, wenn autoritär regierte Staaten mit imperialen Machtansprüchen versuchen, die europäische Friedensordnung gewaltsam zu verschieben und demokratischen Gesellschaften ihr Recht auf Selbstbestimmung abzusprechen. Gerade weil die Ukraine militärisch deutlich unterlegen war und ist, wurde internationale Unterstützung unerlässlich. Diese dient auch dem Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung, die seit Jahren unter Krieg, gezielten Angriffen auf zivile Infrastruktur und massiver Zerstörung leidet. Die Ukrainerinnen und Ukrainer verteidigen dabei nicht nur ihr eigenes Land, sondern zugleich grundlegende Prinzipien des Völkerrechts und der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung.
Gleichzeitig bin ich weiterhin überzeugt, dass dieser Krieg vor allem unermessliches Leid, weiteres Sterben und neue Aufrüstungsspiralen verursacht. Umso wichtiger bleiben aus meiner Sicht diplomatische Bemühungen, ernsthafte Friedensinitiativen und tragfähige Verhandlungen über einen gerechten und nachhaltigen Frieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

