Können Sie mit Ihrem SPD Gewissen Vereinbaren, dass die Mitversicherung eines Ehepartners in der Krankenkasse abgeschafft werden soll? Dieses A wäre die offensichtliche Kapitulation der SPD.
Sehr geehrter Herr Stegner,
in meinem Alter, geb. 1938) habe ich vieles erlebt. Bei der Diskussion der Sozialversicherung soll nun die Mitversicherung des Ehepartrtners abgeschaft werden. Auch nur mit einem Einstieg ist es der Beginn zu einer weiteren Verarmung der Bevölkerung. Was geschieht mit einem kranken Partner der nicht arbeiten kann? (aus verschiedenen Grüden oder Tatsachen) Derartiges kann Ihre (heute noch meine stets gewählte) Partei nicht zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
D.A.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Empörung gut nachvollziehen. Auch innerhalb der SPD sind die Vorschläge zur Mitversicherung von Ehepartnern auf erheblichen Widerstand gestoßen und sehr skeptisch aufgenommen worden.
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die FinanzKommission Gesundheit geht davon aus, dass die Finanzierungslücke der Krankenkassen in den kommenden Jahren massiv anwachsen wird, was eine Erhöhung der Zusatzbeiträge der Beitragszahlenden zur Folge hätte. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung Ende April einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, der nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde. Wichtig ist mir dabei der Hinweis, dass es sich bislang um einen Kabinettsentwurf und nicht um ein beschlossenes Gesetz handelt. Die parlamentarischen Beratungen im Bundestag beginnen erst noch. Erfahrungsgemäß werden Gesetzentwürfe im Laufe dieses Verfahrens intensiv diskutiert, verändert und an vielen Stellen nachgeschärft.
Nach derzeitigem Stand soll die beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich bestehen bleiben. Ausgenommen von möglichen Änderungen wären unter anderem Kinder, Eltern kleinerer Kinder (unter 7 Jahre), pflegende Angehörige, Partnern über der Regelaltersgrenze (Rentner) sowie Personen mit voller Erwerbsminderung. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden könnte. Dieser soll sich auf 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des erwerbstätigen, gesetzlich versicherten Partners belaufen. Dass dies für viele Haushalte eine zusätzliche Belastung darstellen würde, ist offensichtlich. Besonders kritisch sehe ich, dass von solchen Änderungen voraussichtlich vor allem Frauen betroffen wären, da sie noch immer überdurchschnittlich häufig unbezahlte Sorgearbeit übernehmen oder ihre Erwerbstätigkeit familiären Verpflichtungen anpassen. Entsprechend kritisch werden diese Vorschläge auch von vielen Kolleginnen und Kollegen innerhalb der SPD bewertet.
Für mich steht fest: Die notwendige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht dazu führen, dass soziale Sicherheit schleichend abgebaut wird. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sehr genau prüfen und sich dafür einsetzen, soziale Härten zu vermeiden und das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

