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Frage von Sebastian E. •

Warum werden die Kosten für Bürgergeldempfänger in der GKV nicht sofort zu 100% vom Bund übernommen?

Im Entwurf des Gesetzes zur GKV-Stabilisierung führt das BMG aus:

"Einstieg in die Finanzierung der Grundsicherungsempfänger: Um die Beteiligung des Bundes an den Kosten der gesundheitlichen Versorgung der Grundsicherungsempfänger zu steigern, wird der maßgebliche Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrages in jährlichen Schritten erhöht."

sowie

"Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes ist eine Reduktion des Bundeszuschusses für die GKV ab dem Jahr 2027 um 2 Mrd. Euro erforderlich."

Was hier stattfindet, ist eine erhöhte Kostenübernahme durch die GKV-Versicherten. Warum werden die Kosten einseitig auf jene umgelegt? Warum ist es nicht möglich, die Kosten sofort zu 100% zu übernehmen? Warum ist "der Haushalt" hier ein Problem? Das ist er bei der Besoldungserhöhung der Beamten doch auch nicht, hier wird keine "Refinanzierung" gesucht!

Warum nicht eine eigene "GKV-Bund" für die Bürgergeldempfänger, und der Bund muss alle Kosten zu 100% ausgleichen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Bereits seit vielen Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion die gesetzliche Krankenversicherung zu reformieren und eine Bürgerversicherung einzuführen, in die Politiker und Politikerinnen, Beamte und Beamtinnen und Selbstständige gleichermaßen einzahlen wie die gesetzlich Versicherten. Bisher fehlten dazu jedoch die parlamentarischen Mehrheiten. Nun sehen wir uns damit konfrontiert, dass die Beiträge der GKV kontinuierlich ansteigen, weshalb auch über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beraten wird. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger sollte meines Erachtens nach vom Bund übernommen werden. Wie die aktuellen Haushaltskonsolidierungen ergeben haben, fehlen derzeit jedoch die entsprechenden Mittel um diese direkt vollumfänglich zu übernehmen, weshalb das schrittweise geschehen soll.

Ich kann Ihren Vergleich mit Beamtinnen und Beamten und Ihre Kritik gut nachvollziehen. Bei der Besoldung der Beamten handelt es sich jedoch um eine verfassungsrechtlich geschützte Kernaufgabe des Staates (Art. 33 Abs. 4, 5 GG, § 45 BeamtStG, § 78 BBG), gerade in Bezug auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht und das Alimentationsprinzip. Kürzungen oder unterbliebene Anpassungen der Besoldung können daher verfassungswidrig sein und durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet und aufgehoben werden, der Gestaltungsspielraum ist hier eher begrenzt. Da die Beamtenalimentation ihre Grundlage im Grundgesetz hat, sind Änderungen nur innerhalb der engen verfassungsrechtlichen Vorgaben möglich.

Mit freundlichen Grüßen

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