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Frage von Petra F. •

Warum erhalten Beamte 72 % Ihres letzten Nettogehaltes u. Angestellte bei gleicher Qualifikation nur 48 % ? Warum wurde Zuschuss bei Rente aus Versorgungswerk gestrichen ? Dies ist Diskriminierung !

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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Dass Beamte im Alter oft deutlich besser gestellt sind als Angestellte – das ist kein neues Thema, sondern seit Jahrzehnten zurecht Gegenstand der Gerechtigkeitsdebatte. Die Pensionen für Beamte beruhen auf dem sogenannten Alimentationsprinzip: Der Staat garantiert seinen Beamten nach Jahrzehnten des Dienstes eine Versorgung, die einen angemessenen Lebensstandard sichern soll. Allerdings erhalten Beamte diesen Anspruch direkt aus dem Staatshaushalt, ohne eigene Beitragszahlungen – und landen nach langer Vollzeitbeschäftigung bei bis zu 72 Prozent des letzten Gehalts. Angestellte dagegen müssen ihr ganzes Leben Rentenbeiträge einzahlen, bekommen am Ende aber oft nur rund 48 Prozent vom letzten Gehalt – trotz gleicher Qualifikation und lebenslanger Arbeit. Diese Differenz ist gesellschaftlich kaum zu rechtfertigen und auch meines Erachtens nach schlichtweg unfair. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass unser System endlich gerechter gestaltet wird. 

Konkret bedeutet das: Wir brauchen eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – auch Beamte, Selbstständige und Politiker. Nur so schaffen wir echte Solidarität und Transparenz bei der Alterssicherung. Das österreichische Modell kann für uns ein Vorbild sein.

Zur Frage des gestrichenen Zuschusses bei Renten aus Versorgungswerken: Diese Entscheidung wurde meines Wissens nach getroffen, um die Staatsausgaben zu senken und um eine scheinbare Gleichbehandlung aller Altersgruppen herzustellen. Die Regierung wollte verhindern, dass Menschen, die über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind – zum Beispiel Ärzte oder Anwälte –, zusätzlich staatliche Zuschüsse erhalten und damit "doppelt profitieren". Ziel war also, Mehrfachvorteile zu vermeiden und die Belastung für den Staatshaushalt zu begrenzen. Das klingt nach Gerechtigkeit, bedeutet aber in der Praxis häufig eine tatsächliche Schlechterstellung bestimmter Gruppen und trägt nicht zur Lösung der Gerechtigkeitsfrage bei.

Diskriminierung beginnt da, wo gleiche Arbeit und gleiche Lebensleistung ungleich bewertet werden. Und dass dieses Zwei-Klassensystem in der Altersvorsorge nach wie vor existiert, zeigt, wie dringend wir gerechte und solidarische Lösungen brauchen – wir brauchen echte Reformen.

Mit freundlichen Grüßen

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