Wann wird endlich die legale Steuerhinterziehung durch die Gründung von Familienstiftungen abgeschafft?
Sehr geehrter Herr Stegner,
ich wende mich an Sie, um die verfassungsrechtlich verankerte Steuergerechtigkeit sowie die aktuelle Verteilung der Steuerlast in der Bundesrepublik Deutschland zu thematisieren. Es wirft erhebliche systemische Fragen auf, dass vermögende Privatpersonen über spezifische Rechtsformen – insbesondere über die Errichtung von Familienstiftungen – weitreichende Möglichkeiten zur Steueroptimierung nutzen können. Durch diese Gestaltungsspielräume gehen dem Staat substanzielle Einnahmen verloren, während die Steuer- und Abgabenlast disproportional von abhängig Beschäftigten getragen wird. Dies führt zu einer wahrgenommenen Schieflage bei der Finanzierung des Gemeinwesens. Da Bezieher extrem hoher Einkommen und Vermögen oft unabhängig von den staatlichen Solidarsystemen – wie der Renten-, Kranken- und Bildungsstruktur – agieren, droht sich die Schere zwischen der steuerlichen Belastung und der gesellschaftlichen Verantwortung weiter zu öffnen. Beste Grüße, L. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie sprechen ein reales Problem an. Über die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung können sich Erben sehr großer Betriebsvermögen faktisch "arm rechnen" – etwa indem Anteile kurz vor der Übertragung in eine noch vermögenslose Familienstiftung verschoben werden – und bleiben dann trotz Millionen- oder Milliardenerbschaft weitgehend steuerfrei. Nach Recherchen des Netzwerks Steuergerechtigkeit (https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/15350-2/) gab es seit 2021 rund 7,5 Milliarden Euro solcher Steuererlasse für gerade einmal 105 Erben, bei einem effektiven Steuersatz auf große Erbschaften von oft nur rund 1,5 Prozent.
Aus der SPD-Bundestagsfraktion heraus wurde genau deshalb Anfang 2026 mit "FairErben" ein Konzept vorgelegt, das diese Verschonungsbedarfsprüfung abschaffen will, verbunden mit einem Lebensfreibetrag von 1 Million Euro für private Erbschaften und einer klaren Grenze von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen (https://christos-pantazis.spd.de/fileadmin/kandidaten/Christos_Pantazis/PMs/2025/26-01-13_FairErben_-_Konzept_zur_Reform_der_Erbschaftsteuer.pdf). Das würde genau die Lücke schließen, die Sie ansprechen. Ehrlich gesagt: Auch danach bleibt die grundsätzliche Eigenschaft von Stiftungsvermögen, der wiederkehrenden Erbschaftsteuer über Generationen zu entgehen, eine offene Baustelle – das ist mit dem aktuellen Konzept noch nicht vollständig gelöst.
In der Koalition ist das Konzept umstritten, zusätzlichen Druck macht aber ein für dieses Jahr erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Regeln. Für eine wirklich zufriedenstellende Lösung braucht es vermutlich aber auch andere Mehrheitsverhältnisse im Parlament.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

