Frage von Eva Elena E. • 25.03.2025
Sollte Deutschland den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Benjamin Netanyahu im Falle seines Aufenthalts in Deutschland umsetzen?

Antwort von Ralf Stegner SPD • 29.04.2025
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein unverzichtbarer Grundsatz unserer Außenpolitik. Als Vertragsstaat des Römischen Statuts ist Deutschland verpflichtet, Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs umzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, welche Person betroffen ist. Die Achtung des internationalen Rechts muss für alle Staaten gleichermaßen gelten. In dieser sensiblen Lage wäre es aus meiner Sicht richtig, auf einen Besuch Netanyahus in Deutschland zu verzichten, um keine rechtlichen oder diplomatischen Konflikte entstehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner