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Ralf Stegner
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Frage von Katja K. •

Die Chatkontrolle schafft Zugang auf Handys und Endgeräten von Millionen Menschen. Diese werden unter Generalverdacht gestellt, ihre "Post" können permanent durchleuchtet werden. Ist das vereinbar?

[1] Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses Digitales zur Chatkontrolle, 1. März 2023

[2] Sammlung von Stellungnahmen und Gutachten zur Chatkontrolle (Übersichtsseite auf Englisch)

[3] Stellungnahme des Kinderschutz Bundesverbandes e. V. zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses Digitales zur Chatkontrolle, 1. März 2023

[4] Stellungnahme Chaos Computer Clubs zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses Digitales zur Chatkontrolle, 1. März 2023

[5] Interview mit Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenbur

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Seit mittlerweile drei Jahren wird auf europäischer Ebene über den Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum verhandelt. Ziel des Vorhabens ist es, Darstellungen sexualisierter Gewalt im Internet besser aufzuspüren und zu verhindern. Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sieht jedoch vor, Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, Kommunikationsinhalte – auch in Ende-zu-Ende verschlüsselter Kommunikation – automatisiert zu überprüfen, bei Verdacht zu melden und entsprechende Inhalte zu entfernen.

Im aktuellen Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft wird weiterhin die Möglichkeit anlassloser Scans privater Kommunikation vorgesehen, was faktisch eine Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeuten würde. Ein solcher Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ist für uns nicht hinnehmbar. Daher ist dieser Entwurf aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. Der Koalitionsvertrag ist für uns verbindliche Grundlage. Der Schutz vertraulicher Kommunikation ist nicht verhandelbar. Eine anlasslose Überwachung privater Nachrichten widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien – egal ob sie vom Staat oder durch technische Vorgaben an Anbieter erfolgt.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt dennoch weiterhin klar das Ziel, Kinder wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dafür braucht es eine klare Rechtsgrundlage, gezielte Ermittlungsbefugnisse und eine bessere europäische Zusammenarbeit – aber keine flächendeckende Überwachung privater Kommunikation. Besonders sensibel sind Regelungen, die sich auf private Kommunikationsdienste wie Messenger oder E-Mails beziehen. Der Schutz der Vertraulichkeit ist ein hohes Gut, das auch im digitalen Raum gelten muss. Die SPD-Fraktion hat bereits zu Beginn der Debatte umfangreiche Vorschläge erarbeitet, wie Kinder besser geschützt und Missbrauchsdarstellungen wirksam bekämpft werden können – ohne Grundrechte einzuschränken:  Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion

Mit freundlichen Grüßen

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