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Ralf Stegner
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Frage von Torsten S. •

Frage an Ralf Stegner von Torsten S. bezüglich Bildung und Erziehung

Ich würde Ihnen gern folgende Frage stellen und bitte freundlichst um eine zeitnahe Antwort:

Tatsache ist: Die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen für Sydslesvig sind Kindergärten und Schulen für die Angehörigen der dänischen Minderheit. Und dies ist auch gut und richtig so. Mit Landes- und Bundesmitteln, die an den Skoleforening überwiesen werden, sollen diese Einrichtungen und damit die Kinder aus der dänischen Minderheit gefördert werden. Auch dies sehe ich als eine Selbstverständlichkeit an. Nun ist es aber so, dass – nach meinen Schätzungen sowie nach Meinung vieler anderer Eltern, deren Nachwuchs die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen besuchten oder besuchten – nicht nur Kinder aus der Minderheit betreut und beschult werden. Rund 30 Prozent der Mädchen und Jungen gehören objektiv nicht zur dänischen Minderheit, weil die Eltern Migranten – aus der Türkei, arabischen Staaten, Ländern des ehemaligen Ostblocks und sogar auch China – sind und sich ausdrücklich nicht dazu bekennen, Angehörige der dänischen Minderheit zu sein. Hinzu kommen jene Eltern mit deutschem Pass, die ihre Kinder in Einrichtungen des Skoleforening schicken, sich aber ebenfalls nicht zur dänischen Minderheit bekennen wollen.
Meine konkrete Frage: Wie kann der SSW das Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auffordern, die Bezuschussung der Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen auf 100 Prozent (im Vergleich mit den Summen, die für Schüler an öffentlichen Schulen ausgegeben werden) anzuheben, wenn ein nicht eben unerheblicher Teil der Schüler der dänischen Schulen im Landesteil Südschleswig gar nicht zur dänischen Minderheit zählt und deren Eltern die dänischen Schulen nur als Sprachschulen missbrauchen? Wäre es nicht sinnvoller, von den objektiv nicht zur dänischen Minderheit zählenden Eltern ein Schulgeld zu erheben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulze,

Vielen Dank für Ihre Mail.

Die Frage ist, ob man die Zugehörigkeit zu einer Minderheit als objektives Kriterium feststellen kann oder ob das eine Frage der persönlichen Einstellung ist. In einem modernen Minderheitenverständnis, wie es für uns gilt, heißt es: Minderheit ist, wer Minderheit sein will. Kein Schleswig-Holsteiner dänischer Abstammung und dänischer Sprache wird gezwungen, sich als Angehöriger der Minderheit zu verstehen, wenn er das nicht will, und es wird niemandem verboten, sich zur Minderheit zu bekennen, auch wenn seine Herkunft eine andere ist.

Nach der Satzung des Dänischen Schulvereins muss mindestens ein Elternteil Vereinsmitglied sein, damit das Kind in die KiTa oder die Schule des DSF aufgenommen werden kann. Über die Bedingungen der Mitgliedschaft heißt es auf der Website ( http://www.skoleforeningen.org/ ):

"Dansk Skoleforening for Sydslesvig legt Wert darauf, dass wer sich für die Mitgliedschaft im Verein interessiert,

* sich mit dem Wortlaut über die Zielsetzung des Vereins und über die Aufgaben seiner Schulen und Kindergärten in der Vereinssatzung vertraut gemacht hat
* sich in Gesprächen mit Vertretern des Dänischen Schulvereins über die Arbeit des Vereins und über die dänische Minderheit in ihrer Gesamtheit eingehend informiert hat
* sich den Bestimmungen über die Zielsetzung des Vereins und über die Aufgaben der Kindergärten und Schulen anschließen kann
* zur Kenntnis genommen hat, dass die Sprache im Verein und in seinen Institutionen Dänisch ist, und sich bemühen wird, die dänische Sprache verstehen und sprechen zu lernen."

Also auch ein Kind chinesischer Abstammung und seine Eltern werden sich auf das Dänische einlassen müssen. Das geht über die Funktion einer "Sprachschule" unseres Erachtens weit hinaus.

Demzufolge haben wir keine Veranlassung, die KiTa-Kinder und Schüler beim DSF daraufhin zu testen, wie es mit ihrer dänischen Herkunft aussieht.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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