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Ralf Stegner
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Frage von Bernd L. •

Frage an Ralf Stegner von Bernd L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Stegner,

Der gültige Raumordnungsplan 1998 und der Entwurf zum LEP schützen den ländlichen Raum, indem sie eine Reglemtierung der Mobilfunkanlagen als Soll Aufgabe definieren.
Werden sie sich dafür einsetzen, das Landschaftsbild nachhaltig zu erhalten, indem der seit Anfang des Jahres geänderte §63 der LBO mit seinem Freibrief für Mobilfunkantennen dahingehend geändert wird, das insbesondere diese gewerblichen Anlagen baugenehmigungspflichtig werden.

mfg Bernd Leube

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Leube,

der Schutz der Bevölkerung und des Landschaftsbildes bei den Gefahren, die durch die Errichtung von Mobilfunkanlagen entstehen können, ist unbedingt zu gewährleisten. Nach meiner Kenntnis ist durch die von Ihnen erwähnte Änderung der LBO in Schleswig-Holstein keineswegs ein genereller Freibrief für die Errichtung von Mobilfunkanlagen erteilt worden, so bestehen insbesondere die nachbarschaftsrechtlichen Abwehransprüche in unveränderter Form fort.

Aus meiner Sicht ist die rechtzeitige Beteiligung der Bevölkerung vor Ort schon bei der Planung neuer Mobilfunkanlagen von entscheidender Bedeutung. Dazu besteht seit 2001 eine Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern über einen Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes. Ziel der Vereinbarung ist neben der Beteiligung der Kommunen an der Standortfindung für neue Antennenanlagen eine optimale und damit auch gemeinsame Nutzung vorhandener und künftiger Antennenstandorte durch die Netzbetreiber. Sollten Sie Anhaltspunkte haben, dass es entgegen dieser Vereinbarung negative Entwicklungen im ländlichen Raum gibt, werde ich mich gerne politisch dafür einsetzen, ggf. zum besseren Schutz der Bevölkerung und des ländlichen Raumes auch gesetzliche Grundlagen zu verändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Stegner

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