(...) Für die Ausübung der Heilkunde sind die Sicherheit und der Nutzen der angewandten Methoden ausschlaggebend. Als ergänzende Therapiemaßnahme hat die Heilkunde sicher ihre Berechtigung, jedoch nicht als alleinige Maßnahme. Schulmediziner und Heilpraktiker sollten in begründeten Fällen zusammen arbeiten. (...)
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