Weitere Fragen an Rainer Ludwig
Ein berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter erhält nach einer verlorenen Wahl nicht automatisch und voraussetzungslos eine Pension. Voraussetzung für den Eintritt in den Ruhestand ist grundsätzlich eine Wartezeit von zehn Jahren. Dies ist auch in der von Ihnen angesprochenen Übersicht der Bayerischen Versorgungskammer dargestellt.
Eine an die Lebenserwartung gekoppelte Regelaltersgrenze ist demografisch konsequent und langfristig kaum zu vermeiden. Die vorgeschlagene Aufteilung im Verhältnis von zwei Dritteln Erwerbsphase zu einem Drittel Rentenphase stellt dabei grundsätzlich einen ausgewogenen Ansatz dar.
Soweit rechtlich möglich, würde ich mich für eine Prüfung des AfD-Verbots einsetzen; hierzu bedarf es aber zunächst auch einer geschlossenen Fraktionsmeinung.
Das bayerische „10.000 Häuser-Programm“ wurde mehrfach verlängert – 100.000 Anträge konnten berücksichtigt werden. Es gibt aber auch zahlreiche Bundesprogramme

