(...) Zum Wild zählen alle in § 2 BJagdG aufgeführten Tierarten. Der Fuchs kann nach Bundesrecht ganzjährig bejagt werden, wobei die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nach § 22 Abs. 4 BJagdG bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere mit der Jagd zu verschonen sind. (...)
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