(...) Zum Wild zählen alle in § 2 BJagdG aufgeführten Tierarten. Der Fuchs kann nach Bundesrecht ganzjährig bejagt werden, wobei die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nach § 22 Abs. 4 BJagdG bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere mit der Jagd zu verschonen sind. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

