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Philip Krämer
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Frage von Michael K. •

Warum werden meine Energie Einsparungsmaßnahmen nicht berücksichtigt?

Sehr geehrter Herr Krämer, ich gehöre zu dem Personenkreis der jahrzehntelang sein Einfamilienhaus abbezahlt hat um in der Rente mietfrei darin zu wohnen. Nun bin ich in Rente, dachte ich habe alles richtig gemacht und bekomme nun durch das Heizungsgesetz eine finanziell für meine Rente nicht zu stemmende Sanierung aufgezwängt. Dabei habe ich mit Dämmungsmaßahmen, neuen Heizkörpern, Fensterdichtungen, Photovoltaikanlage meinen Energiebedarf bereits um fast die Hälfte gesenkt. Von Endenergiebedarf "Durchschnitt Wohngebäude" auf "EFH Neubau". Warum wird das nicht gewürdigt? Warum muss ich demnächst meine sehr gut funktionierende Ölbrennheizung, da 30 Jahre alt, gegen eine überteuerte Wärmepumpe tauschen deren Lebensdauer deutlich unter der einen Ölbrennheizung liegt? (Gas geht bei uns nicht) Belohnen sie doch solche Eigeninitiativen und zwängen uns nicht in ein finanzielles Desaster. (Und bitte nicht die nutzlose KFW Förderung ins Spiel bringen). Danke für ihre Antwort. Mit freundliche

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr privates Engagement zur Einsparung Ihres Energiebedarfs. Es ist beeindruckend für mich zu hören, wie viel Energie Sie so bereits einsparen konnten und ich danke Ihnen, für Ihren wichtigen persönlichen Beitrag zur Energiewende, den ich sehr wohl würdige und wertschätze.

Ich kann Ihre Sorgen bezüglich der finanziellen Belastungen, die durch die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes entstehen können, absolut nachvollziehen. Die Absicht dieses Gesetzes ist es, langfristig den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen zu fördern, ohne die wir die Klimaneutralität bis 2045 nicht erreichen können. Dabei ist es jedoch ebenso wichtig, dass dieser Übergang für die Bürgerinnen und Bürger finanziell tragbar bleibt. Die Herausforderung liegt darin, ein Gleichgewicht zu finden zwischen notwendigen Maßnahmen für den Klimaschutz und der Sicherstellung, dass diese Maßnahmen für alle umsetzbar sind.

Um Ihren konkreten Fall (Ölheizung über 30 Jahre) abschließend beurteilen zu können, fehlen mir ein paar Informationen. Sie haben recht, dass das GEG (nicht erst seit seiner Novelle 2023/24) vorsieht Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beheizt werden, in der Regel nach 30 Jahren zu ersetzen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Aufgrund Ihrer Nachricht nehme ich an, dass Sie Ihr selbst bewohntes Einfamilienhaus bereits vor dem 01.02.2002 bewohnt haben. Dann nämlich sind Sie von der Pflicht zum Austausch Ihrer Heizung nach über 30 Jahre ausgenommen. Mit dieser Regelung schützt das Gesetz Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen, die Ihr Haus vor Inkrafttreten der EneV 2002 (denn dann wurde die Pflicht zum Austausch nach 30 Jahren das erste Mal ins Gesetz aufgenommen) erworben haben, vor Kosten, die folglich noch nicht voraussehbar waren.

Darüber hinaus gilt die Pflicht, dass neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, für das Jahr 2024 zunächst nur in Neubaugebieten. Das heißt, bis ihre Stadt bzw. Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt, wäre es Ihnen theoretisch weiterhin möglich eine neue Ölheizung zu kaufen - hiervon würde ich Ihnen aber nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus finanziellen Gründen abraten. Denn langfristig wird die fossile Energie immer teurer, d.h. auch aus finanziellen Gründen lohnt sich eine Investition in moderne Technologien - auch wenn diese ggf. in der Anschaffung etwas teurer sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den Hintergrund des Gesetzes nachvollziehbarer machen. Ich stimme Ihnen zu, dass es vielfältige Ansätze gibt, unseren Energieverbrauch klimaneutral zu gestalten und auch, dass es manchmal schwierig ist, sie alle fair und sinnvoll in die gesetzlichen Regelungen mit aufzunehmen. Daher danke ich Ihnen und vielen weiteren Bürgerinnen und Bürgern, die mir und uns Feedback geben, sodass wir mögliche Lücken in den Gesetzen ausbessern können.

Freundliche Grüße
Philip Krämer

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