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Petra Zais
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Frage von Thomas K. •

Frage an Petra Zais von Thomas K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Petra Zais

Was halten Sie von der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen?

o Was werden Sie bzw. Ihre Partei für die Umsetzung tun?

o In Artikel 3 Punkt C heißt es „volle und wirksame Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ dies ist für viele auf Grund der fehlenden Mobilität nicht möglich, und wird nur gefördert wenn man einer Arbeit nachgeht bzw. den Nachweis über eine Arbeitsstelle hat. Was ist mit Familien mit behinderten Kindern, Rentnern oder Menschen welche auf Grund Ihrer Krankheit nicht arbeiten gehen können?

o In Artikel 20 heißt es: „persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu sichern“ dies ist für viele nur durch ein speziell umgebautes Fahrzeug möglich. Sind Sie bzw. ist ihre Partei bereit dafür diesen Artikel umzusetzen und dafür die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu ändern?

o Was ist vorgesehen wenn man das Bildungssystem in Sachsen betrachtet?
Gleichberechtigter Zugang zu Grundschulen und Schulen des Sekundarbereiches. Artikel 24 Ziffer 2 Punkt b

Die Antworten werden ganz oder Teilweise auf den Seiten des Vereins "Mobil mit Behinderung e.V." veröffendlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Th. Körper

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

- Was halten Sie von der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen?
(Petra Zais) Ich teile die Inhalte der UN Konvention. Menschen mit Behinderung sollen jederzeit ihr Leben selbstbestimmt führen und an der Gesellschaft teilhaben können. Allerdings hat unsere Gesellschaft dieses Ziel noch lange nicht erreicht. Einer guten Rechtsposition stehen häufig eine mangelnde Verwirklichung dieser Rechte gegenüber.

- Was werden Sie bzw. Ihre Partei für die Umsetzung tun?
In Sachsen wollen wir ein neues Gleichstellungsgesetz schaffen, das die Bestimmungen aus dem Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen umsetzt und den Freistaat und die Kommunen entsprechend verpflichtet. Zusätzlich soll es nach unserem Konzept hauptamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung gebenn, die auf Kreis- und Landesebene die Umsetzung begleiten und Ansprechtpartner für Selbsthilfeverbände und Betroffene sowie deren Angehörige sein sollen. Ergänzend wollen wir Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderung mit gesetzlich garantierten Rechten und Arbeitsmöglichkeiten in den Kommunen und im Freistaat. Praktische Vorschläge zur Verbesserung der Lebenssituation lassen sich vor Ort so besser umsetzen.

- In Artikel 3 Punkt C heißt es „volle und wirksame Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ dies ist für viele auf Grund der fehlenden Mobilität nicht möglich, und wird nur gefördert wenn man einer Arbeit nachgeht bzw. den Nachweis über eine Arbeitsstelle hat. Was ist mit Familien mit behinderten Kindern, Rentnern oder Menschen welche auf Grund Ihrer Krankheit nicht arbeiten gehen können?
Ohne Mobilität keine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Menschen aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände von dieser Teilhabe auszuschließen ist ungerecht und muss geändert werden.

- In Artikel 20 heißt es: „persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu sichern“ dies ist für viele nur durch ein speziell umgebautes Fahrzeug möglich. Sind Sie bzw. ist ihre Partei bereit dafür diesen Artikel umzusetzen und dafür die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu ändern?
Wer sich die bürokratischen und oft starren Regelungen anschaut kommt schnell zu dem Schluss, dass die individuelle Lebenssituation von Menschen mit Behinderung nur ungenügend Berücksichtigung findet. Das muss geändert werden. Ich stehe hinter der Forderung meiner Partei, das Persönliche Budget weiter zu entwickeln und der realen Lebenssituation von Menschen mit Behinderung anzupassen. Dazu gehört auch die Finanzierung einer unabhängigen Budgetassistenz. Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen müssen jenseits der starren Leistungsvorgaben von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe individuell notwendige und für sie sinnvolle Leistungen erwerben können - spezielle Fahrzeuge gehören dazu.

- Was ist vorgesehen wenn man das Bildungssystem in Sachsen betrachtet? Gleichberechtigter Zugang zu Grundschulen und Schulen des Sekundarbereiches. Artikel 24 Ziffer 2 Punkt b
Wir wollen, dass behinderte Kinder gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern aufwachsen und in Kitas und Schulen gemeinsam lernen. "Integrationsfähigkeit" hängt nach unserer Auffassung nicht primär von den Lernbesonderheiten des Kindes, sondern vom Umfeld Schule ab. In dessen schrittweiser Umgestaltung sehen wir den Weg, ein zentrales Element der UN Konvention umzusetzen - die Errichtung eines in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen inklusiven Schulsystems, in dem der gemeinsame Unterricht der Regelfall ist.