Peter Beuth
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Frage von Manuel H. •

Frage an Peter Beuth von Manuel H. bezüglich Recht

Herr Beuth, wie ich diesem Artikel https://www.n-tv.de/20465680 entnehme, fordern Sie die bundesweite Einführung sog. "Waffenverbotszonen" im näheren Umfeld von z.B. öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und Bahnhöfen. Ihrer Meinung nach soll dadurch Gewaltkriminalität vorgebeugt werden, insbesondere als Reaktion auf die scheinbar steigende Anzahl von Messerattacken. Eine "Waffenverbotszone" ist nach meinem Kenntnisstand in der bisherigen Praxis (prominentes Beispiel: Reeperbahn) ein durch Schilder gekennzeichneteter Bereich, in dem zusätzlich zu bestehenden Führverboten nach §42 WaffG z.B. auch das Mitführen von bestimmten Werkzeugen, Pfefferspray, Sportgeräten, Schreckschusswaffen mit kl. Waffenschein, etc. untersagt ist, was von der Polizei innerhalb der Verbotszone jederzeit durch verdachtsunabhängige Durchsuchungen kontrolliert werden darf.
Hierzu stellen sich mir folgende Fragen:

-1.: Da gewaltbereite Kriminelle und Terroristen gemeinhin die Angewohnheit besitzen, Gesetze und Verbote zu ignorieren, welchen Effekt versprechen Sie sich realistisch betrachtet von dieser Maßnahme? Der Wirkungsbereich erstreckt sich m.E. nur auf ohnehin gesetzestreue Bürger. Wäre so etwas wie eine "Gewaltverbotszone" o.Ä. nicht weit sinnvoller und besser umsetzbar?!
-2.: In welchem Maß planen Sie die Einbindung von Polizeikräften zur Durchsetzung bundesweiter Waffenverbotszonen in den o.g. Bereichen und woher sollen diese Kräfbe angsichts des bereits bestehenden, massiven Personalmangels bei den Länderpolizeien kommen?
-3.: Inwiefern sind weitreichende verdachtsunabhängige Leibesvisitationen in den o.g. Bereichen, wie sie zur konsequenten Durchsetzung von Waffenverbotszonen nötig wären, mit dem Grundgesetz vereinbar?
-4.: Wo sehen Sie die Ursachen für die Art von Gewaltkriminalität, die Sie mit dieser Maßnahme vorgeblich zu unterbinden gedenken?
-5.: Handelt es sich hier nicht auch nur um aus der Hüfte geschossene Placebo-Politik auf dem Rücken unbescholter Bürger?

Antwort ausstehend von Peter Beuth
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