Welche Ideen und Pläne hat Ihre Partei für die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten, damit Bestandsrentner nicht auf Bürgergeld angewiesen sind?
Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Seit 2019 wurden die Zurechnungszeiten für Neurentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, schrittweise verlängert. Dies verbessert die Rentenhöhe im Schnitt um mehrere hundert Euro. Um die Bestandsrentner nicht zu benachteiligen, wurde für Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, abhängig vom Rentenbeginn, ein Zuschlag von 4,5 bis 7,5 Prozent eingeführt, dessen Auszahlung seit Dezember 2025 integriert mit der monatlichen Rente stattfindet. Zudem wurde die Hinzuverdienstgrenze dynamisiert, um die Rückkehr ins Erwerbsleben zu erleichtern.
Im Rahmen der Ergebnisse der Sozialstaatskommission ist im Januar 2026 eine Zusammenlegung von SGB II und SGB XII empfohlen wurden. Im Zuge dieses Vorschlags sind bis 2027 weitere Reformen geplant, die eine Zusammenführung der Leistungen durch ein neues, vereinfachtes Sozialleistungsgesetz beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer

