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Frage von Peter S. •

Frage an Peter Altmaier von Peter S. bezüglich Recht

Hallo Herr Altmaier,

Zum Thema Online Durchsuchungen wird ja immer wieder über den Eingriff in die Privatsphäre gesprochen. Dabei ist ein immer wiederholtes Gegenargument, dass es den normalen Bürger (mehr als 99% aller Bürger) eigentlich gar nicht, da man es ja nur auf "einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen" abgesehen hat.

Hierbei stellt sich mir natürlich die Frage, wie man gerade hochprofessionelle Terrorristen "heimlich" durchsuchen will. Wer sich ein bisschen mit IT Sicherheit auskennt, kann seinen Rechner sehr gut schützen und es damit den Sicherheitsbehörden sehr schwer machen überhaupt auf den Rechner zu lassen. Bleibt also als Zielgruppe nur noch der kleine Kriminelle, der seine Hausaufgaben im Bereich IT Sicherheit nicht gemacht hat. Mal ganz abgesehen davon, dass so ein Einbruch, sollte er gelingen, dann in den meisten Fällen nicht mehr wirklich "heimlich" und der Terrorist vorgewarnt ist.

Ich sehe eigentlich keine wirkliche Chance jemanden "heimlich" den Rechner zu durchsuchen, wenn er aktiv vorsorgt. Wozu also der ganze Aufwand wenn am Ende eh kaum jemand betroffen ist, also kein Gebrauch von diesem Mittel gemacht wird, und die Erfolgsaussichten eher gering sind?

Gruß,
Peter Schütze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schütze,

zur Recht weisen Sie darauf hin, dass es bei der von uns diskutierten Maßnahme der Online-Durchsuchung um ein Instrument geht, welches nur in besonderen Ausnahmefällen unter engsten Voraussetzungen angewendet werden wird.

Ihre Frage richtet sich auf die technische Realisierbarkeit der Maßnahme in Anbetracht der bestehenden Schutzmöglichkeiten. Auch wenn ich kein IT-Experte bin, kann ich Ihre Bedenken insoweit nachvollziehen.

Allein die Tatsache, dass gegen eine polizeiliche Maßnahme auch Schutzmöglichkeiten bestehen, lässt diese aus meiner Sicht jedoch nicht überflüssig werden. Außerdem haben mir die Fachleute aus den Sicherheitsbehörden versichert, dass die Maßnahme technisch möglich ist. Für die erfolgreiche Durchführung wird allerdings in der Regel ein erheblicher Aufwand erforderlich sein. Zur Abwehr schwerwiegender Gefahren sollte aus meiner Sicht dieser Aufwand jedoch in Kauf genommen werden.

Ausdrücklich zurückweisen möchte ich Ihre Schlussfolgerung, dass wegen der bestehenden technischen Schwierigkeiten nur die Zielgruppe der Kleinkriminellen bliebe, die nicht für entsprechende Schutzvorkehrungen gesorgt haben. Die gesetzliche Regelung, die wir aktuell diskutieren, befugt zu einer Online-Durchsuchung allein zur Abwehr terroristischer Gefahren oder zur Verhütung entsprechender Straftaten. Der Einsatz der Maßnahme bei Straftaten unterhalb dieser Schwelle wäre danach rechtswidrig und hat daher zu unterbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier