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Frage von Olaf S. •

Frage an Peter Altmaier von Olaf S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Altmeier!

Ich nehme Bezug auf das Einkommenssteuergesetz vom 20.12.2019.

Ich frage Sie, wie man es zulassen kann, dass die Verluste nur noch bis zu 10.000 € anrechenbar sind, die Gewinne aber voll versteuert werden müssen?

Ausgaben, die zur Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen getätigt werden, müssen auch entsprechend zur Steuerermittlung gewürdigt werden! Bei dem verabschiedeten Gesetz ist dies leider nicht der Fall.

Wenn jemand mit Optionen handelt, verkauft er diese und zur Absicherung kauft er welche.
Der Sinn ist folgender: Der Zeit wert der Optionen sinken. Da der Zeitwert der verkauften Option zu Beginn der Transaktion höher war, als der der gekauften Option und auch der Zeitwertverlust bei der verkauften Option stärker ist, ergibt sich daraus ein Gewinn.
Nun ist es nicht unüblich, dass ein Optionshändler mit einem kleinen Konto enorme Umsätze schafft. Z.Bspl. kann es gut und gern sein, dass er 100.000 € Gewinn erwirtschaftet, aber mit den notwendigen Ausgaben 90.000 € Verlust erleidet. Ein Nettogewinn von 10.000 €, der dann zu versteuern wäre, ist das Ergebnis.

Nach dem neuen Gesetz, dürfen aber nur noch 10.000 € Verlust angerechnet werden und der Rest muss in die Folgejahre vorgetragen werden. Das bedeutet, mit dem Gesetz übersteigen die zu zahlenden Steuern unter Umständen sogar den Cashbestand des Depots. Das hat dann zur Folge, dass die Vorträge keinen Sinn ergeben, da schlicht und einfach das Geld für weitere Transaktionen dieser Art fehlt.

Sollte doch noch Geld vorhanden sein, ist man genötigt Geschäfte gleicher Art zu tätigrn, die dann ja wieder zwangsweise auch Verluste generieren. Diese Verluste sind dann auch mit jeweils 10.000 € in die Folgejahre vorzutragen.

Dieses Gesetz kann doch so nicht gewollt gewesen sein, oder wie können Sie mir die Zustimmung der gesamten Fraktion erklären?

Mit freundlichen Grüßen!

Olaf Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Februar 2020.

Die Angelegenheit fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Ich empfehle Ihnen, Ihr Anliegen im Sinne der Zuständigkeit mit Nachdruck gegenüber dem Bundesminister für Finanzen zu artikulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister