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Frage von Christel H. •

Frage an Peter Altmaier von Christel H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Altmaier,

da im Zuge des Diesel-Urteils z.B. von der FAZ erwähnt wurde, dass sich der Verband des Klägers zum großen Teil durch Abmahnungen finanziert (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/juergen-resch-im-portraet-umstrittener-abmahner-15469185.html):

Gedenken Sie als möglicher zukünftiger Wirtschaftsminister die deutsche Wirtschaft im Umgang mit (Massen-) Abmahnungen zu unterstützen? Insbesondere im Wettbewerbsrecht, in dem sich Unternehmen nicht gegen Abmahnungen & Co. versichern können, da den Versicherern die Vorgehensweise der Abmahnindustrie nur zu gut bekannt ist und sie deshalb keinen entsprechenden Rechtsschutz anbieten, sind Unternehmer dem Missbrauch des Abmahnwesens praktisch schutzlos ausgeliefert.

Dass nicht einmal der Versuch unternommen werden muss, Unternehmer im 1. Schritt erstmal auf eventuelle Fehler hinzuweisen und um Korrekturen zu bitten, sondern diese sofort dazu genötigt werden können, in kürzesten Fristen Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, die potenzielle Strafzahlungen in absurder Höhe beinhalten, und ihnen gleichzeitig unverhältnismäßig hohe (angebliche) "Bearbeitungsgebühren" aufgebürdet werden, ist ein seit vielen Jahren tolerierter unmöglicher Vorgang. Sicher sind dem deutschen Steuerzahler dadurch auch schon unzählige Millionen Euro an Prozesskosten & Co. entstanden, obwohl sich Probleme mit einem kurzen Telefonat oder Mail aus der Welt hätten schaffen lassen, anstatt die Zeit von Richtern & Co. zu verschwenden.

Wäre es daher nicht viel angemessener, wenn vor dem Versand einer (insb. wettbewerbsrechtlichen) Abmahnung erst einmal der Versuch unternommen werden müsste, den "Übeltäter" auf sein "Vergehen" hinzuweisen und um Stellungnahme zu bitten? Auf diese Weise würde sich auch die Spreu von Weizen - unredliche Abmahnagenturen und ernsthaft geschädigte Wettbewerber - trennen, und die Unternehmen hätten nicht unter unredlichen Massenabmahnern zu leiden.

MfG

C. H.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Herzog,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch an das Bundestagsbüro von Minister Altmaier gerichtet hatten. Das Bundeswirtschaftsministerium teilt Ihnen hierzu mit:

Die Regelungen und Vorgaben für Abmahnungen sind im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die Zuständigkeit für das UWG liegt federführend im Bundesjustizministerium, so dass Sie sich zu Ihren Fragen an des Bundesjustizministerium wenden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Baron