
Die Definition einer Volkspartei als eine solche, die Anhänger und Wähler in allen Bevölkerungsschichten anspricht, trifft auf die CDU voll und ganz zu.
Steffen Böttcher
Die Definition einer Volkspartei als eine solche, die Anhänger und Wähler in allen Bevölkerungsschichten anspricht, trifft auf die CDU voll und ganz zu.
Das von Ihnen verwendete Attribut "völkerrechtswidrig" ist als Tatsachenbeschreibung ungeeignet und beinhaltet stets eine Wertung.
Die CDU ist und bleibt eine Volkspartei, sowohl im Sinne der Definition nach bpb, als auch nach ihrem eigenen Selbstverständnis.
Planungsbeschleunigung - auch bei Windkraftanlagen - ist ein wichtiges Anliegen der Union.
Eine aktive Sterbehilfe ist aus meiner Sicht mit diesem Grundgedanken nicht vereinbar.
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.