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Paul Lehrieder
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Frage von André D. •

Frage an Paul Lehrieder von André D. bezüglich Gesundheit

Wieso wird in dem »Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung der Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen ›Geschlechtsidentität‹« Homosexualität mit Gender Dysphoria vermischt? Bei Homosexualität ist der affirmative Ansatz zu begrüssen. Was denken Sie, wird passieren, wenn Personen mit Depressionen und Gender Dysphoria als einzige Option die irreversible medizinsche Veränderung nahegelegt wird? Wollen Sie solche Gesetze dann auch auf Mädchen mit Anorexia vorschreiben? Ärztinnen und Ärzte sind per Gesetz und durch den hippokratischen Eid verpflichtet Menschen zu helfen. Wie kann dies noch geleistet werden, wenn sie gleichzeitg mit diesem Gesetz verpflichtet werden, einen einen gesunden Körper eines Menschen mit Depressionen irreversibel zu verändern und diesen Menschen zu einer chronisch kranken Person zu machen (Stichwort Hormontherapie)?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Gesetz „Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ wurde nochmals grundlegend überarbeitet. In dem neuen Gesetzesentwurf „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ wird Homosexualität nicht mehr mit Gender Dysphoria vermischt, es schließt ebenfalls nun inter- und transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche nicht mehr mit ein.
Die Zielsetzung des neuen Gesetzentwurfs sieht vor, dass Behandlungen verboten werden sollen, die das Recht des Kindes auf eine geschlechtliche Selbstbestimmung beeinflussen. Darüber hinaus wird für die Durchführung eines operativen Eingriffs eine familiengerichtliche Genehmigung benötigt. Zudem wurde eine Ausnahmeregelung für die Genehmigungspflicht festgelegt.
Die festgelegte Ausnahmeregelung greift, wenn ein Eingriff zur Verhinderung einer Lebens- und Gesundheitsgefahr notwendig ist und die familiengerichtliche Entscheidung nicht mehr abgewartet werden kann.
Zusätzlich wurde in dem überarbeiteten Gesetzesentwurf die ärztliche Behandlungsleitlinie bedacht, die die Einschaltung eines interdisziplinär besetzten Kompetenzzentrums beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder

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