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Frage von Joachim S. •

Frage an Patrick Sensburg von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Berufliche Bildung in der International Standard Classification of Education“ (ISCED)

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Sensberg,

in NRW soll das Berufskolleg-Gesetz für den Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule zum "Ingenieur" (Ing.) lt. Ing.G zur "Verantwortlichen Person im Bergbau" angepasst werden.

Ein Baustein ist die Richtigstellung der ISCED. Es wird nicht berücksichtigt bzw. ist unstimmig:
Im Durchgang „Berufsschule-Betrieb“ zur „Fachschule“ (erste Aufstiegsfortbildung):
- Berufsausbildung 3,5 Jahre
- Berufstätigkeit als Geselle/Facharbeiter zwei Jahre

Faktisch bestehende zweite Aufstiegsfortbildung am Beispiel Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule zum „Ingenieur“ (Ing.) lt. Bundesmuster- IngG zur „Verantwortlichen Qualifikation im Bergbau“
- Voraussetzung. Zweijährige Tätigkeit als SgTechniker/Meister
- Dauer ca. 9 Monate (d.h. mit anteiligen Schulferien 12 Monate, 2 Halbjahre)
Damit handelt es sich faktisch um eine gestufte sechssemestrige Fachschule, ähnlich der ehem. Schiffsingenieurschule erster Klasse zum „Leitenden Ingenieur“ mit dem ehem. Patent C6. Versäumt wurde die gleichzeitige (redundante) Verortung in den Bildungsgesetzen. (siehe NRW-Berufskolleggesetz)

Werden Sie diese Ziele konkret vorantreiben
- damit in der „International Standard Classification of Education“ (ISCED) die deutschsprachige berufliche Bildung angemessen berücksichtigt wird?
- und eine Laufbahnzuordnung zum gehobenen Dienst anstreben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Ihnen der Kollege Norbert Brackmann bereits geantwortet hat, liegt die alleinige Zuständigkeit für die Bildung und das Hochschulwesen bei den Ländern. Der Bund hat keine Rechtssetzungskompetenzen um eine Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung mit schulischen Abschlüssen für den Hochschulzugang herbeizuführen. Deshalb ist Ihr Petitum insbesondere an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) zu richten, die die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen u.a. für den Hochschulzugang vereinbaren.

Was die internationale Anerkennung von deutschsprachigen, beruflichen Bildungsgängen anbelangt, so setze ich mich gerne dafür ein, dass unsere Berufsausbildungen auch international anerkannt werden. Völlig zurecht genießt insbesondere die duale Berufsausbildung in Deutschland auch international einen hervorragenden Ruf, und was sich bewährt hat, das sollte m. E. auch anerkannt werden. Das gilt bspw. auch für die Ausbildung zum Krankenpfleger/-in, bei der sich die CDU erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass dies auch weiterhin ein anerkannter Ausbildungsberuf bleibt. Hier hatte es, wie Sie vielleicht wissen, Bestrebungen gegeben, die Ausbildung EU-weit durch einen Studiengang zu ersetzen, sodass der Beruf nur noch jungen Menschen mit Hochschulreife offen gestanden hätte.

Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg