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Frage von Alfred P. •

Frage an Patrick Sensburg von Alfred P. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Sensburg,

Sie werden in dem Spiegel-On-Line Artikel vom 28.03.2013 „Zentralrat der Muslime plädiert für gesetzliche islamische Feiertage“ wie folgt zitiert:

„CDU-Rechtsexperte Patrick Sensburg ruft dem Berichte zufolge dazu auf, "erst mal die Feiertage, die wir haben, auch zu schützen und nicht aufzuweichen". Er empört sich vielmehr über das unchristliche Verhalten seiner Mitbürger: Es sei ein Unding, was am Karfreitag in Berlin an Partyveranstaltungen abgehe.“

Habe ich das richtig verstanden: Sie fordern eine gesetzliche Regulierung privater Aktivitäten an Feiertagen?

Ich weiß nicht, ob das früher obligate Tanzverbot an Karfreitag für öffentliche Veranstaltungen wie in Diskotheken noch existiert. Aber halten Sie es tatsächlich für zielführend, solche Regulierungen auf die Privatsphäre auszudehnen, also Partyveranstaltungen zu untersagen?

Könnten solche Regulierungen nicht eher bewirken, dass die Akzeptanz religiöser Feiertage bei den Kirchen fern stehenden Mitbürgern sinkt?

Sie empören sich über das unchristliche Verhalten Ihrer Mitbürger. Sind Sie der Auffassung, ein religiöses Verhalten – hier das christliche – könne religionsfernen Mitbürgern staatlich verordnet werden?

Sie sind sicher mit mir der Auffassung, dass unsere Gesellschaft sich auf christlichen Traditionen gründet, aber ich füge hinzu, auch auf die Gedanken der Aufklärung, die uns um die persönliche Religionsfreiheit bereichert hat.

Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass in Deutschland alle Glaubensgemeinschaften tolerant nebeneinander existieren sollten und keine Religionsgemeinschaft ihren Glauben anderen Personen vorschreiben sollte?

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Philippi

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CDU

Sehr geehrter Herr Philippi,

vielen Dank für Ihre Frage.
Im Rahmen der Diskussion über die Einführung gesetzlicher islamischer Feiertage habe ich gefordert, vor der Einführung neuer zunächst die bestehenden Feiertage zu schützen. Ich fordere also keinesfalls gesetzliche Neuregelungen, sondern lediglich den Schutz der bestehenden Regelungen.

In vielen Bundesländern haben sich die Gesetzgeber darauf verständigt, den besonderen Sinngehalt einiger Feiertage durch gesetzliche Regelungen zu schützen. Dies bezieht sich insbesondere auf Tage, die aufgrund ihres historischen und kulturellen Hintergrunds zur Besonnenheit und Ruhe geeignet sind. Dazu gehört der Karfreitag, aber beispielsweise auch der Volkstrauertag. Ich halte diese Regelungen für äußerst geeignet, ein gutes, tolerantes Miteinander zu gewährleisten. Toleranz bedeutet in diesem Falle, dass auch Menschen, die mit dem Sinngehalt des Karfreitags nichts anfangen können, an diesem Tage aus Respekt gegenüber den Christinnen und Christen auf öffentliche Tanzveranstaltungen verzichten. Das hat nichts damit zu tun, Menschen vorzuschreiben, wie sie diesen Tag persönlich gestalten möchten. Vielmehr kommt darin aber ein wertvoller Aspekt unserer kulturellen und christlichen Prägung zum Tragen.
Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam für eine solch tolerante Gesellschaft eintreten, die auch bereit ist, auf religiöse Bedürfnisse eines großen Teils des Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg