Eine mögliche Entlastung des Bundeshaushalts durch künftig entfallende Sozialleistungen kann ich deshalb ebenfalls nicht beziffern.
Das Grundgesetz erlaubt staatliche Kredite innerhalb festgelegter Grenzen; verantwortungsvoll eingesetzt, ermöglichen sie wichtige Investitionen in Straßen, Schulen und die Sicherheit unseres Landes.
Eine generelle Bevorzugung börsennotierter Konzerne kann ich so nicht bestätigen. Zudem schließen sich Börsennotierung und Familienbesitz nicht aus, wie Henkel und Fielmann zeigen.
Ein Parteiverbot halte ich weiterhin nicht für den richtigen Weg. Die Unzufriedenheit der Bürger und extremistische Einstellungen würden dadurch nicht verschwinden.
Wer selbst erzeugten Strom nutzt, muss weniger Strom zukaufen und spart Stromkosten. Die Wirtschaftlichkeit hängt deshalb nicht allein von der Einspeisevergütung ab.
Einen verbindlichen Zeitplan für dieses Verfahren kann ich Ihnen derzeit nicht nennen. Eine politische Diskussion auf Grundlage eines veralteten Entwurfs halte ich nicht für zielführend.

