Warum dürfen Motorradfahrer machen was sie wollen?
Sehr geehrter Herr Schnieder, warum ist es so, dass Motorradfahrer machen können was sie wollen? Ob rasen, ob drängeln, ob riskant überholen, fahren mit hochgeklappten Nummernschildern - nur in den seltensten Fällen werden die Biker durch die Polizei gestoppt, bzw. können überhaupt gestoppt werden. Warum führt man es nicht ein, dass Biker mit ihrem Helm oder fest mit ihrem Motorrad identifizierbar sein müssen, damit sie strafrechtlich zu verfolgen sind?

Sehr geehrter Herr L.,
es stimmt nicht, dass Motorradfahrer „machen können, was sie wollen“. Aufgrund der Helmpflicht und des fehlenden Frontkennzeichens sind Motorradfahrende und ihre Halter jedoch oft schwer zu identifizieren, was die Ahndung von Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr erschwert.
EU-weit sind die Kennzeichen-Anbringungsstellen harmonisiert. Für zweirädrige Motorräder ist ein vorderes Kennzeichen weder vorgeschrieben noch praktikabel: Es fehlen geeignete Montagepunkte, und größere Kennzeichen würden bei Unfällen das Verletzungsrisiko für Fahrer und Fußgänger erhöhen. Nationale Zusatzanforderungen sind nach EU-Typgenehmigungsvorschriften nicht zulässig.
Schutzhelme dienen dem bestmöglichen Verletzungsschutz, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine Gestaltung zur besseren Identifizierung der Fahrer würde diesem Schutzkonzept widersprechen.
Die Verkehrsüberwachung kann dennoch effektiv erfolgen, z. B. durch vermehrte Anhaltekontrollen oder Heckfotografie an Überwachungsanlagen, sodass Kennzeichen und Halter zuverlässig festgestellt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder