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Frage von Gerhard R. •

Frage an Patrick Breyer von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Breyer

Nachfrage wegen der Schlechterstellung von Gemeinden bei der Befreiung von Gerichtsgebühren

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_patrick_breyer-306-50098--f456333.html#q456333

Wenn die Befürworter der Gerichtsgebührenbefreiung für Kirchen einen Gemeinwohleinsatz bei Kirchen sehen und das Privileg damit begründen, muss man wissen, dass zum Beispiel in Brandenburg die Gemeinden von Gerichtsgebühren befreit sind.

https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212935#6

Die Mehrheit im schleswig-holsteinischen Landtag sollte JETZT die Frage beantworten: Tun die Gemeinden hier nichts für das Gemeinwohl? Wie kann man sich außerhalb des Landtags gegen diesen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz(Gleichheitssatz) wehren?

Was passiert, wenn jemand einen Gerichtsgebührenbescheid erhält und unter Bezugnahme auf die Verfassungswidrigkeit Widerspruch einlegt? Gab es einen ähnlichen Fall in Schleswig-Holstein wegen ungleicher Kirchensteuersätze in der Nordelbischen Kirche und wer wäre im Fall der Gerichtsgebühren der Beklagte?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reth,

nach meiner Einschätzung kann die Verfassungskonformität der Befreiung der Kirchen von Gerichtsgebühren nur auf Antrag zweier Landtagsfraktionen überprüft werden. Für Individualbeschwerden sehe ich keine Erfolgsaussichten.

Die Kernfrage ist in meinen Augen jedoch eine politische. Und da wäre es hilfreich, wenn Sie die Koalitionsfraktionen fragen, wie sie diese Entscheidung rechtfertigen.

Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer

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