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Patrick Breyer
PIRATEN
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Patrick Breyer von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Breyer,

im Gegensatz zu Anderen sind die Kirchen von Gerichtsgebühren befreit.
Unter

http://www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/files/48990/Juni_2016.pdf
Überschrift: "Befreite" Kirchen

teilte der Bund der Steuerzahler mit, dass die Landtagsmehrheit den Antrag auf Streichung dieses Gebührenprivilegs ohne Begründung abgelehnt und dabei eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes ignoriert hatte.

Eine höchstrichterliche Entscheidung im Kirchensteuerrecht beinhaltete den Vorrang des Gleichheitssatzes im Grundgesetz. Stimmen wir darin überein, dass dies dann auch für den Gebührenbereich zu gelten hat?

Einzelheiten zur höchstrichterlichen Entscheidung:

Kirche muss 500 000 Euro zurückzahlen
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKBVerfG17.9.2002ErsteReaktionen.htm
19.09.2002 - Der Streit begann 1993, als Elfriede Reth aus Schönwalde gegen die ... bis die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ...
Kirchensteuer in der NEK - Verfassungsverstoss
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKVerfassungsverstoss.htm
15.09.2002 - Diese wurde von Frau Elfriede Reth beantragt. Der Rechtsstreit (II): Das ... Der Rechtsstreit (III): Das Bundesverfassungsgericht ? Geraume Zeit ...Kirche muss 500 000 Euro zurückzahlen
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKBVerfG17.9.2002ErsteReaktionen.htm
19.09.2002 - Der Streit begann 1993, als Elfriede Reth aus Schönwalde gegen die ... bis die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ...
Kirchensteuer in der NEK - Verfassungsverstoss
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKVerfassungsverstoss.htm
15.09.2002 - Diese wurde von Frau Elfriede Reth beantragt. Der Rechtsstreit (II): Das ... Der Rechtsstreit (III): Das Bundesverfassungsgericht ? Geraume Zeit ...

Was werden die Piraten jetzt tun?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Reth,

besten Dank für Ihr Interesse an unserem Gesetzentwurf zur Aufhebung der
Gerichtsgebührenfreiheit der Religionsgesellschaften und
Weltanschauungsgemeinschaften.

Dass wir als Fraktion erfolgversprechende juristische Schritte gehen
könnten, sehe ich nicht.

Deswegen werden wir unser Anliegen in den Landtagswahlkampf 2017 tragen
und in unserem Programm die strikte Trennung von Staat und Religion
fordern. Wenn wir genügend Unterstützung erhalten, werden wir nach der
Landtagswahl einen erneuten Versuch zur Abschaffung des Kirchenprivilegs
unternehmen.

Abschließend darf ich Sie einladen, unseren Newsletter zu abonnieren,
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Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer, MdL (Piratenpartei)

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