
(...) Nach Auskunft des zuständigen Bundesumweltministerium kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass es mit der "Nuclear Safety Convention" nur ein Übereinkommen gibt, das den Zielen der "Gewährleistung einer sicheren, gut geregelten und umweltverträglichen Nutzung der Kernenergie für die internationale Staatengemeinschaft" und der "weltweiten Förderung eines hohen Standes nuklearer Sicherheit" dienen soll. Dieses Übereinkommen strebt weder die Harmonisierung von Katastrophenplänen noch den Aufbau eines "weltweiten Katastrophenplans" an. (...)