(...) Die Union setzt sich selbstverständlich im Sinne dieses Übereinkommens nachdrücklich dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. Eine Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht und damit eine Erweiterung der Strafbarkeit ist aber rechtlich außerordentlich komplex. (...)
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