Wie stehen sie zum GKV Gesetz?
Sehr geehrte Frau Lips,
als niedergelassene Frauenärztin mit drei vertragsärztlichen Sitzen bitte ich Sie eindringlich, dem geplanten GKV-Gesetz in seiner derzeitigen Form nicht zuzustimmen.
Schon heute behandle ich pro Kassensitz deutlich mehr Patientinnen, als vollständig vergütet werden. Ein Teil meiner Leistungen bleibt unbezahlt, obwohl die Versorgung selbstverständlich erfolgt. Das neue Gesetz würde diese Situation weiter verschärfen und dazu führen, dass noch mehr notwendige Leistungen nicht vergütet werden.
Gleichzeitig steigen die Kosten für Personal und Praxisbetrieb kontinuierlich. Wenn die Einnahmen weiter begrenzt werden, könnte ich künftig gezwungen sein, Personal abzubauen – mit direkten Folgen für die Versorgung meiner Patientinnen.
Bitte setzen Sie sich für eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten Versorgung ein und stimmen Sie gegen dieses Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau D.,
im Nachgang zum vor der Sommerpause beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz haben wir die gemachten Korrekturzusagen geprüft und im Rahmen der Reform der Notfallversorgung nun in dieser Sitzungswoche auch im Bundestag verabschiedet.
Im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung schaffen wir den durch das GKV-BStabG eingeführten Fixkostendegressionsabschlag für Haus- und Kinderärzte sowie für die hausarztzentrierte Versorgung ab. So werden Vergütungsminderungen bei steigenden Fallzahlen oder Leistungsmengen vermieden.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips

