Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zeitnah zu beenden.
Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.
Der Alterssicherungskommission sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Berufsbeamtentum bekannt.
Niemand soll durch die Vorschläge der Alterssicherungskommission bestraft werden. Ziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung so zu stabilisieren, dass sie auch für künftige Generationen verlässlich bleibt.
Die bayerische Staatsregierung hat bereits Änderungen am Gesetzesentwurf angekündigt. Als CDU/CSU begleiten wir diese Prozesse aus bundespolitischer Perspektive konstruktiv.
Die Alterssicherungskommission hat keinen Vorschlag gemacht, bei der Beitragssatzhöhe nach der Kinderzahl zu unterscheiden.

