§ 246e BauGB erlaubt seit Oktober 2025 Wohnungsbau unter Abweichung vom Bauplanungsrecht ohne Bebauungsplan, enthält aber keine Quote für bezahlbaren Wohnraum. Wollen Sie das ändern?
Der sogenannte Bau-Turbo (§ 246e BauGB, in Kraft seit 30.10.2025, befristet bis 31.12.2030) erlaubt Kommunen, bei Wohnvorhaben von nahezu allen Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen, ohne Bebauungsplan. Kritik u. a. von DUH und NABU: keine verbindlichen Vorgaben für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum.
Das hat eine Landesfolge: Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung sichert 30 % gebundene Geschossfläche, gilt laut Leitlinie aber „nicht [...], soweit das jeweilige Vorhaben auch ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans genehmigungsfähig wäre". Je mehr ohne B-Plan gebaut wird, desto weniger greift die Quote.
Werden Sie sich im Bundestag für eine bundesgesetzliche Bindungsquote im BauGB einsetzen?

