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Otto Fricke
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Frage von Fred G. •

Warum führt Deutschland keine Sondersteuer für Energiekonzerne ein?

Sehr geehrter Herr Fricke,

Italien hat eine Sondersteuer für Energiekonzerne eingeführt, die greift, wenn deren Umsatz über 10% des Vorjahres liegt. Großbritannien ist mittlerweile gefolgt, wie man in der aktuellen ZEIT lesen kann. Warum folgt Deutschland dem Beispiel nicht? Wäre dies nicht eine Lösung, um die Bevölkerung finanziell zu entlasten mit einem kapitalistischen Mechanismus, anstatt den Benzinrabatt einzuführen, der nur zum Teil weitergereicht wird und zum Teil von den großen Energie- bzw. Öl-Konzernen einbehalten wird?

Mit freundlichen Grüßen
Fred G.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, die wohl ein Thema betrifft, das gegenwärtig immer wieder debattiert wird.

Wenn ich Sie richtig verstehe, sagen Sie, man solle eine Sondersteuer für Energiekonzerne einführen, um die Menschen zu entlasten. Das führt zu folgender Frage: Wenn man eine neue Steuer dieser Art einführen würde, wer würde diese dann bezahlen?

Die Energiekonzerne würden eine zusätzliche Steuer, die ja dann zu ihren Kosten zählen würde, sicherlich (auf jeden Fall in Teilen) an die Kunden weitergeben. Das bedeutet, dass Energie noch teurer werden würde. Das wäre gerade für Menschen mit weniger Einkommen ein großes Problem. Dazu kommt: Die von Ihnen erwähnte zusätzliche Steuer würde auch hiervon unabhängig die Menschen nicht entlasten. Denn eine zusätzliche Steuer erhöht zunächst einmal nur die Einnahmen für Bund, Länder und Kommunen. 

Damit davon die Bürgerinnen und Bürger profitieren, müssten dann insbesondere der Bund und die Länder wiederum in einem anderen Schritt Steuern und/oder Abgaben senken. Das wiederum haben wir als Ampel-Koalition bereits aktuell an vielen Stellen getan. Unser Entlastungspaket enthält Steuersenkungen und Steuervereinfachungen, die die Menschen entlasten.

Die Senkung der Kraftstoffsteuer ist ein Teil dieses Pakets, deren Weitergabe vom Kartellamt genau beobachtet wird. Zudem werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen. Ebenso sollen die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten mit einer Energiepreispauschale kurzfristig und sozial gerecht abgefedert werden. Darüber hinaus wird zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise im Jahr 2022 ein Kinderbonus gezahlt. Dazu wird das Kindergeld um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht.

Sie sehen also, eine neue Steuer dieser Art mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, die Menschen entlasten würde sie allerdings nicht. Eine solche Entlastung, da haben Sie recht, brauchen die Menschen jedoch. Deshalb hat die Ampel-Koalition mit ihrem Paket Entlastungen auf den Weg gebracht.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Mit besten Grüßen aus Berlin, Ihr

Otto Fricke

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