Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Ottmar von Holtz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Dieter N. •

Frage an Ottmar von Holtz von Klaus-Dieter N. bezüglich Innere Angelegenheiten

Der vorliegende Entwurf für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes erfüllt mich mit großer Sorge. Es ist mir unerklärlich, wie von demokratischen Abgeordneten derart gravierende und weitreichende Ermächtigungen eines Bundesministeriums auch nur überhaupt in Betracht gezogen werden können. Haben Sie persönlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorstoßes und wenn Ja, werden Sie, gemäß ihres Amtseides und ihrem Gewissen folgend, dagegen stimmen?

Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Nickel,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch ich bin angesichts der derzeitigen Situation in Sorge. Allerdings weniger mit Blick auf das Infektions- oder das Bevölkerungsschutzgesetz, sondern mit Blick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland, in Europa und weltweit. Wir sehen stark ansteigende positive Testergebnisse. Die Gesundheitsämter können teilweise Infektionsketten nicht mehr nachverfolgen. Mit geringer Verzögerung sehen wir auch eine stark zunehmende Belastung des Gesundheitswesens, etwa eine Zunahme der Patientinnen und Patienten, die eine Intensivbehandlung benötigen.

Ich bin vor diesem Hintergrund davon überzeugt, dass wir jetzt die unkontrollierte Ausbreitung des Virus in der zweiten Welle verhindern müssen. Denn ich fühle mich verantwortlich für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Ich möchte verhindern, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte in unseren Krankenhäusern in eine Lage kommen, in der sie es nicht mehr schaffen, die Menschen zu behandeln.

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind eine große Belastung, aber sie sind nötig. Entscheidend ist, dass die Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit auf eine breitere parlamentarische Grundlage gestellt werden. Wir Grünen wollen, dass solche gravierenden Einschränkungen nicht mehr einfach auf dem Verordnungswege verhängt werden können, sondern dass es dafür eine ausreichend bestimmte gesetzliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz braucht, über die der Bundestag als Gesetzgeber entscheidet. Meine Bundestagsfraktion hat dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 19/23980).

Wir sind unter anderem der Auffassung, dass es eine klare Verknüpfung zwischen dem Infektionsgeschehen und möglichen Eingriffen in Grundrechte geben muss. Der Zweck, die Bedingungen und die Grenzen solcher Eingriffe müssen klar bestimmt sein. Der Bundestag muss dauerhaft Zugang zu wissenschaftlicher Expertise haben, um die Bekämpfung der Pandemie auf evidenzbasierter Grundlage begleiten zu können. Dafür wollen wir einen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zusammengesetzten Pandemierat einsetzen.

Der vergangene Woche von den Regierungsfraktionen eingebrachte Vorschlag eines neuen Art. 28a IfSG erfüllt diese Voraussetzungen aus unserer Sicht nicht. Aus diesen sachlichen Erwägungen heraus werden wir nun das parlamentarische Verfahren nutzen, um entsprechende Änderungen einzufordern. (Bundestagsabgeordnete leisten keinen Amtseid.)

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen nach Bockenem, Ottmar von Holtz

Ottmar von Holtz, MdB

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