Welche Lehren zog die Politik aus dem Fall Oury Jalloh zum Schutz im Polizeigewahrsam?
Sehr geehrte Frau Klein,der Tod von Oury Jalloh im Jahr 2005 in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau wirft bis heute grundlegende Fragen zur Kontrolle staatlichen Handelns und zum Schutz von Personen im Polizeigewahrsam auf.Ich möchte daher erfahren, welche konkreten politischen Konsequenzen aus diesem Fall gezogen wurden, um vergleichbare Situationen künftig zu verhindern.Insbesondere interessiert mich, welche Maßnahmen zur besseren Kontrolle und Dokumentation von Gewahrsamsbereichen umgesetzt wurden, welche Bedeutung Videoaufzeichnungen haben und wie sichergestellt wird, dass Vorwürfe gegen Polizeibeamte unabhängig und effektiv untersucht werden.Personen in staatlichem Gewahrsam befinden sich in einer besonderen Abhängigkeit vom Staat. Der Schutz ihrer Grundrechte sowie eine transparente Aufklärung möglicher Fehlverhalten sind wesentliche Voraussetzungen für das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Sehr geehrte Frau A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu Maßnahmen zum Schutz von Verhafteten in Polizeigewahrsam.
In Deutschland ist die Organisation der Landespolizei gemäß dem Föderalismusprinzip Sache der einzelnen Bundesländer. Nach dem Tod Oury Jallohs führte die CDU-geführte Landesregierung Sachsen-Anhalt schrittweise administrative und technische Sicherheitsmaßnahmen im Polizeigewahrsam ein. Für eine höhere Sicherheit findet eine Videoüberwachung der Gewahrsamnahme und bestimmter Räumlichkeiten statt, die dazu beitragen soll, den polizeilichen Gewahrsam besser zu überwachen und im Nachhinein nachvollziehen zu können. Zudem werden die Räume jährlich überprüft.
Die parlamentarische und juristische Aufarbeitung des Falls ist seit 2020 abgeschlossen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren und der tragische Tod von Oury Jalloh bei ordnungsgemäßer Umsetzung hätte verhindert werden können. Mit der Aufarbeitung beschäftigte sich die Polizei danach intensiv.
In mehreren Teilen Deutschlands gibt es beispielsweise unabhängige Polizeibeschwerdestellen, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. In anderen Bundesländern sind diese in die Behörden miteingegliedert.
Ich unterstütze ausdrücklich, dass Menschen in staatlicher Obhut nach Art. 104 GG besonders geschützt werden. Wird gegen diese Schutzpflicht verstoßen, können sich Betroffene beispielsweise an ein Gericht wenden und dort eine Beschwerde beziehungsweise gerichtlichen Rechtsschutz beantragen. Die Bürgerinnen und Bürger können unserem Justizsystem und der Polizei vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ottilie Klein

