Ottilie Klein
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Frage von Christine G. •

Sie begründen die IFG-Änderung mit kommerziellen Massenabfragen. Warum müssen dann alle Bürger:innen ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen?

Sehr geehrte Frau Klein,

danke für Ihre Antwort vom 25.10.2026. Auf das „berechtigte Interesse“ gehen Sie darin leider nicht ein. Daher konkret:

1. Warum reicht keine gezielte Regel gegen missbräuchliche Massenanfragen?

2. Wie viele solcher Abfragen gibt es, und welchen Anteil haben sie an allen IFG-Anträgen?

3. §3 IFG schützt bereits Sicherheitsbelange und Nachrichtendienste. Welche Lücken sehen Sie dort?

4. Wie passt die neue Prüfpflicht bei jedem Antrag zum Ziel, die Verwaltung zu entlasten?

5. Was entgegnen Sie der Kritik ehemaliger Informationsfreiheitsbeauftragter?

https://www.heise.de/news/IFG-Ehemalige-Bundesbeauftragte-halten-Koalitionsbeschluesse-fuer-verheerend-11353916.html

6. Werden Sie selbst für das „berechtigte Interesse“ stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Christine G.

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